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07.08.2026
03:19 Uhr
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An deutschen Flughäfen sind mehrere Stellen für die Abwehr von Drohnen zuständig. Das müsse sich ändern, meint der CDU-Verteidigungsexperte Thomas Röwekamp.

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), hat nach dem Fund einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen eine Zentralisierung der Zuständigkeit für die Drohnenabwehr beim Bundesinnenministerium gefordert. Die bisher zu Leipzig vorliegenden Erkenntnisse »bestätigen die Dringlichkeit, auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen schnell neue Antworten zu finden«, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland . »Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden.« »Am Ende ist es nur dem Zufall und der Umsicht eines Busfahrers zu verdanken, dass ein großes Schadenereignis verhindert werden konnte«, sagte Röwekamp mit Blick auf die Sprengstoffdrohne, die in Leipzig entdeckt worden war. Neben einer zentralen Zuständigkeit werde auch eine materielle Ausrüstung benötigt, »die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann«. Die zentrale Zuständigkeit sollte »beim Bundesinnenministerium beziehungsweise der Bundespolizei liegen«. Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen Für die Drohnenabwehr an Flughäfen ist in Deutschland den Angaben zufolge derzeit die Bundespolizei zuständig. Daneben gebe es aber auch das Ende vergangenen Jahres eingerichtete Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) von Bund und Ländern. Die Bundeswehr solle wiederum eingreifen, wenn alle anderen Institutionen technisch überfordert seien. Eine zentrale Zuständigkeit gibt es derzeit also nicht. Im Fall der Drohne, die ein Flughafenmitarbeiter in der Nacht zum Mittwoch in der Nähe einer ukrainischen Frachtmaschine entdeckte, ermittelt inzwischen die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe . Es bestehe der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, teilte sie am Donnerstagabend mit. Die Behörde habe die Ermittlungen »wegen der besonderen Bedeutung des Falles« von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen.