Zeit 10.03.2026
17:22 Uhr

Plakataktion gegen Bundeswehr: Freispruch nach Plakataktion gegen Veteranentag


Das Schweriner Amtsgericht spricht Bundeswehrgegner nach einer umstrittenen Plakataktion gegen den Veteranentag frei. Grund dafür sei der Schutz der Meinungsfreiheit.

Plakataktion gegen Bundeswehr: Freispruch nach Plakataktion gegen Veteranentag
Nach einer umstrittenen Plakataktion gegen den Veteranentag spricht das Amtsgericht Schwerin zwei Angeklagte im Prozess wegen Beleidigung von Bundeswehrsoldaten frei. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Plakataktion eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik am Veteranentag war. Bei der Abwägung mit einer Ehrverletzung der Soldaten wiege die Meinungsfreiheit schwerer Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Männern im Alter von 74 und 36 Jahren vorgeworfen, im vergangenen Jahr mehrere Werbeplakate in Schwerin aufgehängt zu haben, die alle aktiven Soldaten der Bundeswehr in ihrer Ehre verletzt haben sollten. Auf den Werbeplakaten waren Botschaften wie "Abhängen mit Nazi-Preppern", "Braunes Heer" und "Nein zum Veteranentag" zu lesen. Laut Gericht könnten "Nazi-Prepper" und "Braunes Heer" zwar als Beleidigung gewertet werden. Im konkreten Zusammenhang mit dem Nein zum Veteranentag , der in Deutschland erstmals am 15. Juni 2025 begangen worden war, sei das Plakat jedoch als zulässige Meinungsäußerung zu sehen. Zudem sei eine politische Botschaft erkennbar gewesen und nicht nur die Verächtlichmachung von Bundeswehrsoldaten. Die Plakataktion der beiden Angeklagten war offenbar Teil einer bundesweiten Kampagne des "Antimilitaristischen Aktionsnetzwerks", bei der in 15 Städten ähnliche Plakate platziert wurden.