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17.03.2026
16:40 Uhr
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Nach dem gewaltsamen Tod eines Gerichtsvollziehers im Saarland hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken den mutmaßlichen Täter wegen Mordes angeklagt. Der 42-jährige Deutsche soll den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher am Morgen des 25. November 2025 in Bexbach bei einer Zwangsvollstreckung mit einem Messer umgebracht haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Beschuldigte soll in der Wohnung mit einem Jagdmesser mindestens 13 Mal auf den Kopf und den Oberkörper des Gerichtsvollziehers eingestochen und ihn damit tödlich verletzt haben. Zuvor soll er die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst verbal verweigert haben. Als der Gerichtsvollzieher eingetreten sei, habe er aus Wut über die Räumung unmittelbar auf ihn eingestochen. Die Staatsanwaltschaft geht von den Mordmerkmalen der niedrigen Beweggründe, Heimtücke sowie der grausamen Begehungsweise aus. Die Tat sei aber spontan und nicht geplant gewesen. Verdächtiger kurz nach Tat geständig Der 42-Jährige wurde kurz nach der Tat festgenommen. Zunächst war wegen Totschlags gegen ihn ermittelt worden. Das Landgericht Saarbrücken muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. In einem möglichen Prozess müssten die Richter dann auch darüber entscheiden, ob der Mann dauerhaft in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung für Straftäter untergebracht werden soll. Den Angaben nach ergaben die Ermittlungen und ein eingeholtes forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten den dringenden Verdacht, dass der Angeschuldigte an einer psychischen Krankheit leide, die mutmaßlich tatrelevant war und aufgrund derer er für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte. Deshalb sei er zwischenzeitlich in der Klinik untergebracht worden. © dpa-infocom, dpa:260317-930-829377/2