Zeit 12.03.2026
13:41 Uhr

Europäische Union: EU-Parlament stimmt für mehr Rechte für Pauschalreisende


Während der Coronapandemie stellten viele Reiseveranstalter bei Ausfällen Gutscheine aus. Eine neue Reform regelt nun, dass diese auch abgelehnt werden dürfen.

Europäische Union: EU-Parlament stimmt für mehr Rechte für Pauschalreisende
Pauschalreisende in der EU sollen in Zukunft einfacher Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen haben. Mit einer großen Mehrheit stimmte das EU-Parlament in Strasbourg einer entsprechenden Gesetzesreform zu, die vorab mit den Mitgliedsstaaten der EU ausgehandelt worden war. Nun müssen die EU-Mitglieder die Einigung formal annehmen und anschließend innerhalb von 28 Monaten in die nationale Gesetzgebung integrieren. Wie aus einer Mitteilung des Parlaments hervorgeht, erweitert die Gesetzesreform die Bedingungen für eine kostenlose Stornierung. Bisher waren die Umstände am Zielort für den kostenlosen Rücktritt ausschlaggebend, künftig sind es unter anderem auch Ereignisse am Abreiseort. Gutscheine für Reiseausfälle sollen in Zukunft abgelehnt werden können Außerdem sollen auch neue Regeln für Reisegutscheine eingeführt werden. Während der Coronapandemie nutzten Reiseveranstalter diese häufig, um Ausfälle zu erstatten. Wer zukünftig eine Pauschalreise gebucht hat, die ausfällt, soll einen Gutschein ablehnen und dafür eine Entschädigung direkt auf das Konto einfordern können. Bleibt ein Gutschein ungenutzt, soll er nach spätestens einem Jahr automatisch ausgezahlt werden. Die Gesetzesreform verpflichtet Reiseveranstalter zudem dazu, eine Beschwerdestelle einzurichten und innerhalb von 60 Tagen auf Beschwerden zu antworten. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Anbieters sollen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber hinaus abgesichert sein. In diesem Fall sollen sie innerhalb von sechs Monaten – in Sonderfällen innerhalb von neun Monaten – eine Entschädigung aus dem Insolvenzfonds erhalten.