Zeit 19.03.2026
13:40 Uhr

EuGH-Urteil: Preisdeckel für Trassennutzung im Nahverkehr verstößt gegen EU-Recht


Dass die Kosten für die Nutzung des deutschen Schienennetzes gedeckelt sind, verstößt laut EuGH gegen Vorgaben der Europäischen Union. Zugtickets könnten teurer werden.

EuGH-Urteil: Preisdeckel für Trassennutzung im Nahverkehr verstößt gegen EU-Recht
Der in Deutschland geltende Preisdeckel für die Nutzung des Schienennetzes im Nahverkehr ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben des Bundesverbands SchienenNahverkehr Mehrkosten in Milliardenhöhe. Das könnte dafür sorgen, dass Fahrgäste höhere Ticketpreise zahlen müssen und weniger Verbindungen angeboten werden. Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter (CSU), warnte vor einem "Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste", sollte der Bund nicht mehr Geld geben, um die befürchteten Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen abzufedern. Das Thema werde nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz besprochen. Trassenpreise – auch Schienenmaut genannt – sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn , DB InfraGO, zahlen müssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. InfraGO muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Keine unabhängige Entscheidung über Preise möglich Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, waren die InfraGO und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht gezogen. Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht Köln wandte sich an das höchste europäische Gericht, weil es Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen gesetzlichen Regeln mit EU-Recht hatte. Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dürfen die Mitgliedsstaaten zwar Rahmenregelungen für Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGO muss aber in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben. Dies sei bei den deutschen Regeln nicht der Fall, hieß es von den Richtern. Nach den deutschen Entgeltvorschriften beschränke sich die Rolle der Betreiber offenbar darauf, eine mathematische Formel anzuwenden, ohne dabei über Spielraum zu verfügen. EuGH-Urteil schafft laut Bundesverkehrsministerium Rechtssicherheit Das Bundesverkehrsministerium stellte mit Blick auf das Urteil des EuGH eine baldige Reform in Aussicht. Man befinde sich "intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform", teilte das Ministerium mit. Der derzeitige Zeitplan sehe vor, dass die Reform zur Fahrplanperiode im kommenden Jahr wirksam wird. Den Ministeriumsangaben zufolge schafft die Entscheidung Rechtssicherheit. Es sei derzeit noch unklar, ob die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr "ohne die Trassenpreisbremse höher oder niedriger hätten ausfallen müssen". Die Bundesnetzagentur müsse das ermitteln.