Zeit 10.03.2026
19:27 Uhr

AfD: Niedersachsen behandelt AfD vorerst wieder als Verdachtsobjekt


Der niedersächsische Verfassungsschutz setzt die Höherstufung der AfD als Beobachtungsobjekt aus. Die AfD hat gegen die Höherstufung geklagt, eine Entscheidung steht aus.

AfD: Niedersachsen behandelt AfD vorerst wieder als Verdachtsobjekt
Nach der Klage der AfD gegen die Einstufung des niedersächsischen Landesverbands als Beobachtungsobjekt behandelt der Landesverfassungsschutz die Partei vorerst wieder wie ein Verdachtsobjekt. Das teilte das niedersächsische Innenministerium mit. Weiter hieß es in der Mitteilung, die AfD Niedersachsen werde vom Verfassungsschutz allerdings weiterhin für beobachtungsbedürftig gehalten. Der Verfassungsschutz führt die AfD demnach weiter als Beobachtungsobjekt, behandelt sie aber bis zur Entscheidung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover nur wie ein Verdachtsobjekt. Das heißt, dass der Verfassungsschutz auf besonders eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen weitgehend verzichtet. In Niedersachsen ist die Einstufung als "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" die höchste Stufe der Einordnung durch den Verfassungsschutz. Andere Bundesländer nutzen die Bezeichnung "gesichert rechtsextremistisch". Verfassungsschutz sieht rechtsextremistische Ideologie prägend für die AfD Als der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen Mitte Februar als ersten westdeutschen Landesverband hochstufte , hieß es, eine rechtsextremistische Ideologie sei mittlerweile prägend für Partei und Landesverband. Zwar bemühe sich der Landesverband teilweise um ein gemäßigteres Auftreten, eine Distanzierung von extremistischen Kräften finde jedoch nicht statt. "Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen", hatte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) gesagt. Formell sollte der Landesverband daraufhin als "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" geführt werden. Die Höherstufung ermöglicht den Einsatz von Maßnahmen, die in der bisherigen Verdachtsphase rechtlich nicht zulässig waren.