Welt 29.05.2026
05:00 Uhr

„Vollkommen unleistbar“ – Kassenärzte warnen vor Teilkrankschreibungen


Mit Teilkrankschreibungen will die Koalition die hohen Fehlzeiten im Job angehen. Die Kassenärzte halten das Vorhaben jedoch für kaum praktikabel und sehen erhebliche Risiken.

„Vollkommen unleistbar“ – Kassenärzte warnen vor Teilkrankschreibungen

Die Kassenärzte warnen vor erheblichen Umsetzungsproblemen bei der geplanten Einführung von Teilkrankschreibungen im Job. Der Aufwand für die Praxen, sich für eine kluge Entscheidung bei den Arbeitgebern nach den Vor-Ort-Bedingungen zu erkundigen, sei „vollkommen unleistbar und auch nicht angemessen“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister. Die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit ist Bestandteil des Sparpakets von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen, das vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden ist. Angesichts hoher Fehlzeiten im Job sollen Beschäftigte sich bei längeren Erkrankungen auch nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit. Bisher gibt es nur eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. „Stufen suggerieren medizinische Präzision“ Die KBV wies in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (verlinkt auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf) auf „zahlreiche ungeklärte Folgefragen“ hin. Eine Stufenfeststellung mit 25, 50 und 75 Prozent suggeriere eine medizinische Präzision, die bei den typischen Krankheitsbildern kaum objektivierbar sei. Haftungsfragen für Ärzte blieben offen. Zudem würde der bürokratische Aufwand erheblich steigen. Denn es würden detaillierte Kenntnisse zu den Umständen am Arbeitsplatz notwendig, die Praxen nicht hätten oder nur unter höchstem Aufwand recherchieren und validieren könnten. Die genaue Umsetzung soll nach den Gesetzesplänen noch der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen ausarbeiten.