Welt 05.10.2026
04:33 Uhr

Täter sollen Mietkosten der Opfer von häuslicher Gewalt tragen


Laut einem neuen Gesetzesentwurf sollen sich Opfer von häuslicher Gewalt künftig leichter aus einem Mietvertrag mit dem Täter lösen können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert klare gesetzliche Ansprüche.

Täter sollen Mietkosten der Opfer von häuslicher Gewalt tragen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will erreichen, dass sich Opfer von häuslicher Gewalt künftig räumlich leichter von ihren Peinigern trennen können. „Wer häusliche Gewalt erlebt hat, soll sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können“, heißt es in einem Gesetzentwurf, der den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe vorliegt. Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben solle damit einfacher werden. Opfer häuslicher Gewalt sollen laut Entwurf klare gesetzliche Ansprüche haben. Sie sollen etwa vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen. Besserer Schutz von Kindern geplant Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge zudem einen stärkeren Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zugunsten von Menschen anordnen können, die von der Person abhängig sind, die Gewalt erfahren hat. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte schon jetzt längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen, allerdings bisher nur für die von Gewalt betroffene Person selbst. Andere Schutzbedürftige im Haushalt, zum Beispiel Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren bisher davon ausgeschlossen.