Wegen einer Software-Panne bei der Hamburger Staatsanwaltschaft sind zwei Monate lang rund 17.000 digitale Schreiben der Behörde liegen geblieben. Der Fehler bei einem Update vom 9. Juli sei erst Anfang September bemerkt und am 7. September behoben worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Die hängengebliebenen Dokumente seien inzwischen alle versandt worden. Dabei habe es sich unter anderem um Aufforderungen zur Stellungnahme und Einstellungsmitteilungen gehandelt, aber auch um Benachrichtigungen über die Bereitstellung von Akten zur Einsichtnahme. Es handelte sich dabei ausschließlich um digitale Mitteilungen, papiergebundene Schreiben waren nicht betroffen. Die Störung zog sich über weite Teile der Hamburger Sommerferien. Aufgefallen sei sie erst, nachdem sich Anwältinnen und Anwälte bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hätten, weil sie in laufenden Verfahren über längere Zeit keine Nachrichten mehr erhalten hatten. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Fristen, die in dem betroffenen Zeitraum gesetzt worden waren, großzügig zu verlängern. Denn: Die Einhaltung von Fristen und die Bekanntgabe von Entscheidungen haben in Strafverfahren oft erhebliche rechtliche Bedeutung. Seit dem 8. September laufe der elektronische Versand wieder regulär. „Wir bedauern diesen Umstand sehr und sind schon in der Prüfung, um zu klären, wie zukünftig derartige (unvorhersehbare) Nebeneffekte von Programmänderungen/Updates des Fachverfahrens bemerkt werden können“, teilte Oberstaatsanwältin Melina Traumann schriftlich mit. Die Staatsanwaltschaft Hamburg nutzt zur Bearbeitung von Vorgängen einen in mehreren Bundesländern genutzten Standard, das sogenannte technische Unterstützungssystem für Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (Mesta), wie es in einem Bericht des Hamburger Datenschutzbeauftragten heißt. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Fachverfahren. Nach Angaben der Behörde hatte nicht nur das Software-Update selbst zu Problemen geführt. Auch vorgesehene technische Kontrollmechanismen hätten den Ausfall des elektronischen Versands nicht erkannt. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, wie ähnliche Fehler künftig früher bemerkt werden können. Über die Panne hatten zuvor das „Hamburger Abendblatt“ und die „Hamburger Morgenpost“ berichtet.