Welt 15.09.2026
13:18 Uhr

„Natürlich weiß ich, dass ich gelogen habe“ – Gina H. verwickelt sich in Widersprüche


Ein Spaziergang mit dem Hund, dann zufällig freigelegte Spuren, die zur Leiche von Fabian (8) führten – diese Schilderung wollte Gina H. so dann doch nicht mehr aufrechterhalten. „Ich war froh, dass ich nicht mehr lügen musste“, sagt die Angeklagte.

„Natürlich weiß ich, dass ich gelogen habe“ – Gina H. verwickelt sich in Widersprüche
Ein Angestellter inspiziert die Schäden an einer Tankstelle in Kiew, nachdem diese in der Nacht von russischen Drohnen angegriffen wurde.
Foto: Valentyn Ogirenko/Reuters

Wieso wollte Gina H. bereits am Abend, bevor sie der Polizei den Leichenfund gemeldet hat, zum Bereich des Fundortes? In der Begründung der Angeklagten im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow sieht der Vorsitzende Richter des Landgerichts Rostock, Holger Schütt, zahlreiche Widersprüche, wie während seiner erneuten Befragung der Frau am 28. Verhandlungstag deutlich wurde. Wieso habe sie einem Bekannten binnen drei Stunden dreimal vorgeschlagen, auf einem Feld zu suchen, wollte er beispielsweise wissen. Die 30-Jährige hatte erklärt, mit dem Bekannten zuvor Internetvideos geschaut zu haben, in denen der Ort Klein Upahl südlich von Güstrow erwähnt worden sei. Daher hätten sie sich dort umgeschaut. Schütt wandte ein, auch wenn der Ort bereits zuvor im Internet erwähnt worden sei, sei von einem Feld keine Rede gewesen. Auch zum Morgen vor dem offiziellen Leichenfund musste sich die Angeklagte laut RTL erklären. (verlinkt auf https://www.rtl.de/news/live-ticker-zum-mordprozess-im-fall-fabian-8-aus-guestrow-angeklagte-gina-h-gesteht-luegen-in-bezug-auf-den-leichenfund-von-fabian-id31224931.html) Sie und ihre frühere Nachbarin Heike M. seien am 14. Oktober mit zwei Hunden erneut zum Tümpel gefahren und hätten dabei besprochen, was sie der Polizei über den bevorstehenden Fund erzählen wollten. Die Version, wonach ein Hund weggelaufen sei und dabei Spuren freigelegt habe, gehe auf Heike M. zurück, weil sie glaubwürdiger gewirkt habe. Auf die Frage, weshalb sie von dieser zunächst standhaft vertretenen Darstellung letztlich abgerückt sei, sagte die Angeklagte: „Natürlich weiß ich, dass ich gelogen habe. Ich war froh, dass es rausgekommen ist. Ich war froh, dass ich nicht mehr lügen musste. Das war anstrengend.“ Fabian galt seit dem 10. Oktober als vermisst. Am 14. Oktober meldete die mittlerweile Angeklagte Gina H. der Polizei den Fund einer Leiche bei Klein Upahl. Nach eigener Aussage fand sie den Jungen zufällig. Bereits zuvor war sie mit Zeugen am Fundort, die dies auch im Prozess ausgesagt haben. Vorschlag als „frischer Gedanke“ oder wegen Internetvideos? Richter Schütt zeigte sich auch verwundert darüber, dass in Sprachnachrichten, in denen die Angeklagte dem Bekannten eine Suche bei Klein Upahl vorschlug, von den Internetvideos keine Rede war, die beide ja nach Aussage der Angeklagten kurz zuvor geschaut hätten und Grund für den Vorschlag gewesen sein sollen. Schütt sagte, die Idee wirke eher wie ein „frischer Gedanke“ der Frau. Die Angeklagte relativierte: „Wir wollten ja auch nicht richtig suchen.“ Es habe sich vielmehr um einen Vorwand zum Treffen gehandelt. Schütt wandte ein, dass die beiden sich auch schon in den Tagen zuvor getroffen hätten und dafür keinen Vorwand bräuchten. Laut Anklage soll Gina H. Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und ihn dann an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet die Vorwürfe ab. Der Richter konfrontierte Gina H. zudem mit ihren teils widersprüchlichen Aussagen zu dem Grund für ihre Fahrt nach Güstrow. Sie habe erklärt, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, aber die Bankkarte vergessen zu haben, so der Vorsitzende Richter. Die Großeltern hätten jedoch später erklärt, dass sie am Tattag den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe. Schütt stellte das von H. genannte Motiv – Geldabheben für die Großeltern – für die Fahrt nach Güstrow insgesamt infrage. Immerhin habe sie auch in den Folgetagen trotz zunächst gegenteiliger Aussage das Geld nicht abgehoben. „Warum war das nicht so eilig?“, fragte er die Angeklagte. Eine klare Antwort konnte die Beschuldigte darauf nicht geben.