Standhaftigkeit im Gnadengesuch mag ehrenwert sein, aber führt selten zum Erfolg. Insofern kann es nicht überraschen, dass der zur Höchststrafe verurteilte 23-jährige Todeskandidat Arno Esch (verlinkt auf https://www.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/UniHome/Geschichte/Ausstellung/Uebachs/Panel_8_Arno_Esch/Der_Fall_Arno_Esch_Cloud.pdf) in seinem letzten Brief am 26. Mai 1951 ein Geständnis ablegte: „Ich bekenne mich in sämtlichen Punkten der Anklage vollständig schuldig.“ Die gegen ihn verhängte Strafe beruhe „meiner Ansicht nach weder auf einer Rechtsverletzung“ noch sei sie in anderer Beziehung fehlerhaft. Vielmehr hoffe er auf die „Hochherzigkeit des sowjetischen Volkes“ und bat deshalb darum, „das gegen mich ausgesprochene Todesurteil in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln“. Eschs Hoffnung auf Milde für den (vermeintlich) einsichtigen Täter hatte keinen Erfolg: Am 19. Juli 1951 lehnte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR sein Gnadengesuch routinemäßig ab. Fünf Tage später (verlinkt auf https://www.dokumentationsstelle.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/Alle_PHF/Dokumentationsstelle/Bilder/Bilder_Arno_Esch/Abbildung_1_Nachgeschichte_Arno_Esch.pdf) erschossen Geheimdienst-Henker den 23-Jährigen zusammen mit zwei wenige Jahre älteren, ebenfalls zum Tode verurteilten Freunden, Gerhard Blankenburg und Heinrich Puchstein, im Moskauer Butyrka-Gefängnis. Ihre Körper wurden verbrannt und die Asche in ein Massengrab auf dem Donskoje-Friedhof (verlinkt auf https://donskoje1950-1953.de/) geschüttet – in dem wohl weitere mehr als 900 Hingerichtete aus der sowjetischen Besatzungszone eine unwürdige letzte Ruhestätte fanden. Die Vollstreckung des Urteils blieb geheim: Weder seine Mutter in Schönberg (Mecklenburg / DDR) noch sein Vater in Hamburg erfuhren davon – erst zehn Jahre später, am 22. August 1961, meldete der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes ohne weitere Details Arnos Tod. Emma Esch hatte unzählige Briefe an Behörden und Ministerien der DDR geschickt und um Auskunft über den Verbleib ihres Sohnes gebeten. Niemand gab ihr Auskunft – stattdessen versuchte die DDR-Staatssicherheit (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article255426120/DDR-Einer-schlimmer-als-der-andere-die-drei-Stasiminister-der-DDR.html) , sie als Spitzel („Operativvorgang 15/59“) zu verpflichten. Sie hielt dem Druck stand, verweigerte sich dem SED-Geheimdienst und schlug vor, man könne sie ja auch gleich inhaftieren und verurteilen. Was machte ausgerechnet einen jungen Jurastudenten aus Rostock so gefährlich, dass er verfolgt, festgenommen und nach gut anderthalb Jahren in Haft exekutiert wurde? Die kurze Antwort lautet: Arno Esch trat für die Freiheit ein – und starb als ihr Märtyrer. Spannender ist die längere Erklärung, denn sie führt hinein in das Leben eines jungen Mannes, der seine Jugend weitgehend in der NS-Zeit verlebt hatte und als Konsequenz daraus eine grundlegend andere, im Wortsinne liberale Gesellschaft anstrebte. Die Historikerin Natalja Jeske hat seine Biografie erforscht und ein einfühlsames Buch über ihn geschrieben (351 S., Schutzgebühr 10 Euro, zu beziehen über den Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Mecklenburg-Vorpommern (verlinkt auf https://www.landesbeauftragter.de/publikationen/aktuelle-publikationen/arno-esch) ). 1928 in bescheidenen Verhältnissen in Memel geboren, im ethnisch gemischten, dafür weitgehend autonomen Grenzgebiet zwischen Ostpreußen und Litauen, wurde die Familie Esch erst 1939 im Zuge der Annexion des Memelgebietes durch Hitler-Deutschland zu Bürgern des diktatorischen Dritten Reiches. Arno besuchte das Gymnasium in Memel und wurde wie die meisten männlichen Jugendlichen seines Jahrgangs als Flakhelfer eingezogen. Seine Eltern hatten sich 1934 getrennt und wurden sieben Jahre später geschieden: ein „traumatisches Erlebnis“ für den Jungen, wie seine Biografin rekonstruiert. Angesichts des Vormarsches der Roten Armee war Arnos Einheit im Oktober 1944 nach Swinemünde verlegt worden; auch eine Mutter floh aus Memel. Mit gerade 15 Jahren erhielt er Ende März 1945 den „Reifevermerk“, eine Art Notabitur – anschließend sollte er zum Reichsarbeitsdienst oder zum Kriegsdienst eingezogen werden. Dazu kam es nicht mehr, denn die Sowjets marschierten zu schnell gen Westen. Arno Esch wurde zum Fluchtort seiner Mutter entlassen, ins mecklenburgische Schönberg, das am 3. Mai 1945 von US-Truppen besetzt wurde. Doch schon am 1. Juli übernahm die Rote Armee das Gebiet, das zu sowjetischen Besatzungszone Deutschlands gehörte. Nach einem kurzen Abiturkurs konnte er zum Sommersemester 1946 an der wieder eröffneten Rostocker Universität studieren, ab dem Wintersemester sogar sein Traumfach Rechtswissenschaft. Den Wunsch, Jurist zu werden, hatte Arno schon früh vor Augen; besonders interessierte er sich für Verfassungs- und Staatsrecht. Also für die Gebiete, die besonders politische Relevanz hatten. Neben die Hochschulausbildung trat konsequenterweise politisches Engagement: Für September 1946 waren die ersten Kommunalwahlen in der Sowjetischen Besatzungszone angesetzt. Arno Esch, 18 Jahre und damit noch nicht volljährig, trat am 25. Juni 1946 in die Liberaldemokratische Partei (LDP) ein, die sich ein knappes Jahr zuvor als vierte zugelassene Partei in der SBZ gegründet hatte. Wesentlich angesprochen hatte ihn der fünfte Punkt des LDP-Gründungsaufrufes (verlinkt auf https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1960_3_7_krippendorff.pdf) : „Wiedergewinnung der Freiheit nach innen und außen unter Ablehnung jeder nationalistischen Überheblichkeit. Niemand ist lediglich ein Bürger des Gemeinwesens, dem er angehört: Das Menschliche erhebt sich aus dem Nationalen und über dasselbe.“ Die Wahlen ergaben in Mecklenburg fast zwei Drittel der Stimmen für die zwangsweise aus KPD und SPD entstandene SED; die demokratische Opposition mit 15,2 Prozent für die CDU und nur 9,5 Prozent für die LDP die schwächsten Ergebnisse in der gesamten SBZ; in den anderen ostdeutschen Ländern erhielten die Liberaldemokraten knapp oder sogar deutlich doppelt so viel Zustimmung. Doch Arno Esch schreckte das nicht, und schon die Landtagswahlen fünf Wochen später ergaben massive Zuwächse für CDU und LDP. In der Hoffnung, auf Gleichgesinnte zu treffen, war Arno Esch im Sommer 1946 in die vermeintlich überparteiliche Freie Deutsche Jugend eingetreten. Schon bald musste er aber erkennen, dass es um Konformität der jungen Leute ging statt um ihre freie Entwicklung – bereits in der Hitlerjugend hatte er vorwiegend „hässliche Erfahrungen“ gemacht. Jugendarbeit im liberalen Sinne wurde nun sein Hauptarbeitsgebiet. Mit nicht einmal 20 Jahren wählten ihn die Delegierten der LDP am 18. Oktober 1947 zum Jugendreferenten der Partei in Mecklenburg. Diese Funktion ließ ihn in den Vorstand der Mecklenburger LDP aufrücken: Arno Esch war nun einer der wichtigsten jungen Hoffnungsträger der Liberaldemokraten. Das lag wesentlich an seinem Charisma und seiner rhetorischen Begabung. Er sprach das drängendste politische Problem des Jahres 1948 an: Wie konnte man, nur drei Jahre nach dem Ende des NS-Regimes, den Sieg der nächsten, diesmal kommunistischen Diktatur verhindern? Im liberalen Denken sah er die beste Alternative zum Marxismus. Seine Gedanken legt er in teilweise viele Seiten lange eng getippter Ausarbeitungen nieder, etwa „Nationalität und Weltanschauung“ (1948) und „ Die neun Axiome des Neuliberalismus (verlinkt auf https://www.arno-esch.de/sites/default/files/inline-files/2%20Esch-Neun%20Axiome%20des%20Neuliberalismus%201949_0.pdf) “ (1949). In der zweiten Schrift definierte er unter anderem: „Individualismus ist die politische Meinung, nach der die Person seinsmäßig einen höheren Rang als die Gemeinschaft hat.“ Und da Esch natürlich die üblichen Einwände kannte, derlei rechtfertige Egoismus, fügte er hinzu, es gehe um einen „Gegenpol zum Kollektivismus“. Das war, bald nach dem katastrophalen nationalsozialistischen Regime und seiner „Volksgemeinschaft“, ein klares Bekenntnis. Esch erkannte, obwohl er sich nicht jahrelang mit Gesellschaftsphilosophie und der Entwicklung der politischen Ideen befasst hatte, glasklar: Jede Form des Sozialismus, egal ob marxistisch-internationalistisch oder antimarxistisch-nationalistisch, verstiße fundamental gegen die Menschenrechte. Denn sie gibt es nur individuell, niemals kollektiv. Die LDP entwickelte sich wie die CDU unter dem Druck der von den Sowjets unterstützten SED zunehmend zur Filiale der Kommunisten; weiterhin unangepasste Liberale verließen die SBZ oft Richtung Westen. Diesen Weg wollte Arno Esch nicht gehen. Mit Freunden gründete er ohne Genehmigung der Behörden, also formal illegal, eine neue politische Gruppe, die Demokratische Freiheitspartei Europas. Sie sollte eine „Sammlungsbewegung aller freiheitlichen und sozialen Kräfte“ sein, die „linken Flügel der LDP“, den „rechten Flügel der SPD“ und „Teile der CDU“ vereint. Eine Art Wiederholung der Weimarer Koalition von 1919. „Es kann keine Kompromisse für den Liberalismus geben, wo es um die Frage Krieg oder Frieden geht oder wo die Grundsätze in Frage stehen“, schrieb Esch in einem Kommentar in dem LDP-Parteiblatt „Norddeutsche Zeitung“ am 12. April 1949: „Demokratie, Freiheit und Menschenwürde.“ Das war noch möglich, weil sein Freund Karl-Hermann Flach der politische Redakteur war. Doch unmerklich zog sich die Schlinge zu. Schon seit Herbst 1948 galt Esch den SBZ-Behörden als Feind. Davon zeugte zunächst ein Verbot öffentlicher Redeauftritte, dann im Februar 1949 die Vorladung einiger seiner Freunde auf die sowjetische Kommandantur in Rostock, wo sie eingeschüchtert wurden. Am 9. Juli 1949 griff das Schweriner SED-Blatt „Landes-Zeitung“ den Konkurrenten direkt an: „Herr Esch, warum missbrauchen Sie das herrliche Wort ‚Freiheit‘ zur Verteidigung des kapitalistischen Privateigentums?“ In seiner Antwort verhöhnte der junge Liberale die Attacke und schlug zur Entscheidung freie Wahlen vor. Damit hatte er den Bogen überspannt – was ihm aber selbst wohl nicht bewusst war. Immer mehr Freunde wurden festgesetzt und teilweise gefoltert. Schließlich hatte der sowjetische Geheimdienst (der zu dieser Zeit den Namen MGB trug) am 18. Oktober 1949 genug Material beisammen, um Esch festzunehmen. Schon sein erstes Verhör dauerte mindestens 15, vielleicht sogar mehr als 22 Stunden. Trotzdem gab der junge Mann nicht nach. Er „bestätigte“ höchstens, was seine Vernehmer vermeintlich bereits wussten, und „belastete“ ausschließlich Personen, die bereits sicher im Westen lebten. Da die Protokolle der insgesamt 17 Verhöre bei der Stasi überliefert sind, kann man das genau nachvollziehen. Am 20. Juli 1950 verhängte das sowjetische Militärtribunal (verlinkt auf https://www.dokumentationsstelle.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/Alle_PHF/Dokumentationsstelle/Bilder/Bilder_Arno_Esch/Esch_Block_3_ediert_UEbersetzung_Band_5_Teil_2_g.pdf) gegen Esch und drei Mitstreiter die Todesstrafe; zehn Mitangeklagte erhielten langjährige Haftstrafen. Das erste Urteil wurde zwar wegen Prozessfehlern aufgehoben, doch ein erneutes Verfahren in Moskau führte zum selben Ergebnis. Als letzte Hoffnung, der Hinrichtung zu entgehen, blieb das Gnadengesuch, das Arno Esch am 26. Mai 1951 schrieb. Doch es hatte keinen Erfolg. Sven Felix Kellerhoff (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/sven-felix-kellerhoff/) ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählt neben dem Nationalsozialismus die SED-Diktatur. Mit den deutschen Opfern sowjetischer Hinrichtungen in Moskau 1950 bis 1953 befasst er sich seit mehr als 20 Jahren.