Welt 05.08.2026
15:10 Uhr

„Ich bin immer noch Beamter“ – Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer bezieht weiter Beamtengehalt


Ein Kölner Lehrer ist wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Doch der 37-Jährige scheint darauf hinzuarbeiten, die Rechtskraft des Urteils hinauszuzögern. Sein Ziel spricht er offen aus.

„Ich bin immer noch Beamter“ – Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer bezieht weiter Beamtengehalt

Der wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilte Kölner Lehrer Christian G. will auch nach einem verschärften Urteil weiter seine Beamtenbezüge erhalten. Darüber berichtete zuerst der „ Kölner Stadt-Anzeiger (verlinkt auf https://www.ksta.de/koeln/koeln-paedophiler-lehrer-behielt-seinen-beamtenstatus-1340441) “. Um die Rechtskraft des Urteils hinauszuzögern – und somit den schlussendlichen Verlust seines Beamtenstatus – soll er Revision gegen ein erstes Urteil eingelegt haben, lautet ein Verdacht. Wie ein Gericht festgestellt hatte, missbrauchte der heute 37-Jährige in seiner Zeit als Aushilfslehrer eine Schülerin im Unterricht, Jahre später vergewaltigte er seine elf Monate alte Tochter. Christian G. legte damals ein Geständnis ab. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. „Mit Rechtskraft fällt alles weg; der Tag X nähert sich“ G. hatte ein Urteil aus der Vorinstanz nicht akzeptiert, und entschied sich für den Gang zum Bundesgerichtshof. Damals hatte er nur eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zehn Monaten erhalten. „Die Revision wurde auch eingelegt, weil er dann noch seine Bezüge bekommen hat“, hatte sein Anwalt damals erklärt, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Die Entscheidung, das Urteil anzufechten, hatte demnach finanzielle Beweggründe. G. selbst erklärte laut der Zeitung: „Ich bin immer noch Beamter, mit Rechtskraft fällt alles weg; der Tag X nähert sich.“ Auch der Vorsitzende Richter Niklas Gräbener zeigte sich laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ in der Verhandlung über den Beamtenstatus verwundert: „Eigentlich müsste der Status schon weg sein.“ Hintergrund ist, dass die Schuldfrage schon vor Beginn des Prozesses geklärt war. Der Bundesgerichtshof hatte die Feststellungen der ersten Instanz bestätigt. Bis die nun – verschärfte – Haftentscheidung rechtskräftig ist, könnten allerdings noch mehrere Monate oder sogar Jahre vergehen. G. fiel, wie die Zeitung berichtet, während seiner Ausbildung dreimal durch sein Staatsexamen. Als Aushilfslehrer hatte er 2016 dann eine sexuelle Beziehung mit einer Schülerin begonnen. Das Gericht bewertete die Taten als sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen. Christian G. chattete zudem online mit Minderjährigen. Dabei gab er sich als Gleichaltriger aus. 2022 wurde G. Vater einer Tochter, die er knapp ein Jahr später schwer sexuell missbrauchte. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ ebenfalls berichtet, hoffe G. für die Zukunft darauf, wieder mit seiner Ehefrau zusammenzukommen. Nach seiner Haft plane er, zu seinen Eltern zu ziehen.