Welt 17.10.2026
13:24 Uhr

Flucht, Integration, Gewalt – die Geschichte des Angeklagten im Bonner Mordprozess


Seit Monaten entsetzt der Fall einer zerstückelten Frauenleiche die Öffentlichkeit. Nun wurde der Prozess gegen den Tatverdächtigen eröffnet: den Ehemann der Getöteten. Was verleitet jemanden zu derart grausamem Handeln?

Flucht, Integration, Gewalt – die Geschichte des Angeklagten im Bonner Mordprozess

Der Kopf wurde im April 2026 bei einer Müllsammelaktion in einem Wald bei Wenden gefunden. Die abgehackten Hände entdeckte man im November 2025 bei Olpe. Auf den dazugehörigen Torso stießen ebenfalls im November Spaziergänger im rheinland-pfälzischen Monreal. Und dann war da noch der Kinderwagen, der, bei zwei Grad Außentemperatur, vor einem koptisch-orthodoxen Kloster im hessischen Waldsolms abgestellt wurde. Darin: ein drei Monate altes Baby. Mönche entdeckten es glücklicherweise rechtzeitig. Es dauerte eine Weile, bis Ermittler den Zusammenhang hinter diesen erschreckenden Funden erkannten. In der Zwischenzeit hatten sich in sozialen ebenso wie in klassischen Medien die Fragen überschlagen: Wer zerlegt einen Menschen so grausam? Woher diese Gewalt? Ermordet, zerlegt, verstreut Der Prozess, der darauf eine Antwort geben soll, begann diese Woche am Landgericht Bonn. Als Tatverdächtiger ist der 42-jährige Eritreer A. G. aus Bonn angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft soll er seine 32-jährige, gleichfalls eritreische Ehefrau ermordet haben. Während einer Autofahrt an einem Novembersonntag 2025 gerieten die beiden demnach in Streit. Auf einem Parkplatz in Bonn habe A. G. seine Gattin erwürgt oder erstickt – in dem Auto, in dem sich auch das Baby befand. Anschließend brach er zu einer Fahrt durch drei Bundesländer auf, zerlegte die Leiche, warf die Einzelteile aus dem Auto und setzte das Kind vor dem Kloster aus. Am vergangenen Montag wirkt der Tatverdächtige eher schüchtern. Justizwachtmeister öffnen die Türe zum Gerichtssaal und führen ihn herein. Eine Sekunde schaut er fast erschreckt in die Kameras der wartenden Journalisten, dann senkt er rasch den Blick, versteckt den Kopf in seiner Kapuze und nimmt neben dem Verteidiger Platz. Hinten auf den Zuschauerbänken sitzen Angehörige der Getöteten und beobachten ihn gefasst, aber sehr ernst. Eine scheinbar gelungene Integrationsgeschichte Als A. G. 2013 nach Deutschland kam, begann für ihn zunächst eine Geschichte, die nach gelungener Integration aussah. Damals flieht er mithilfe von Schleppern zunächst nach Libyen (was ihn laut seiner Aussage 1600 Dollar kostete), dann eine Überfahrt drei Tage und Nächte über das Mittelmeer (erneut 1600 Dollar), bevor ihn die italienische Marine aufgreift und ans Festland bringt. Dort steigt er in einen fensterlosen Laster, überquert die deutsche Grenze und beantragt Asyl. Nach seiner Ankunft in Deutschland bemühte sich A. G. rasch um Integration. Er besuchte Deutschkurse, machte den Führerschein und fand Arbeit bei einer Elektrofirma. 2000 bis 2200 Euro netto verdient er alsbald. Nach einem schweren Unfall mit Hochstrom muss er den Job zwar aufgeben. Anschließend absolviert er eine Umschulung zum Lastwagenfahrer. Zugleich besucht er regelmäßig die Kirche, pflegt seine kleine Wohnung, mit Drogen hat er nichts zu tun, Alkohol trinkt er ebenfalls kaum, so erzählt er im Gericht. Und 2019 heiratet er seine Frau. Nach außen schien vieles für eine gelungene Integration zu sprechen. Unerkannte Konflikte, psychische Hypotheken Doch Sprachkenntnisse, Arbeit und eine Wohnung sagen wenig darüber aus, welche persönlichen Konflikte ein Mensch mit sich trägt. Wohl auch bei A. G. Das beginnt schon 2011, als er erstmals aus Eritrea flieht. Das autoritäre Regime hat ihn zum „Nationaldienst“ verpflichtet, eine Kombination von Wehrdienst und Gesellschaftsjahr mit dem bösen Haken, dass der Staat die Dauer oft willkürlich um Jahre verlängert. Zudem werden Teilnehmer des Nationaldienstes laut Vereinten Nationen immer wieder Opfer von Folter, Demütigung, Misshandlung (verlinkt auf https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/ahrc5624-situation-human-rights-eritrea-report-special-rapporteur) . Ob A. G. dergleichen erlitt, ist unbekannt. Jedenfalls flieht er aus dem Nationaldienst in den Südsudan. Dass dort Gewaltausbrüche mit Verletzten und Toten zunehmen (verlinkt auf https://news.un.org/en/story/2013/12/458932) , hält ihn nicht ab. Erst als der Bürgerkrieg vollends eskaliert, flieht er weiter gen Europa. Hier, in Deutschland, wird sein Asylantrag laut Gericht und Verteidigung zweimal abgelehnt. A. G. bleibt trotzdem. Und erhält eine Duldung. Schwere Körperverletzung und Beziehungskonflikte Zudem kommt es 2017 zu einem alarmierenden Vorfall: Auf einer Baustelle streitet er mit einem Kollegen. A. G. würgt ihn so am Hals, dass der Mann keine Luft mehr bekommt. Dann tritt er ihm zweimal fest mit seinen Stahlkappen-Sicherheitsschuhen in den Bauch. Sein Opfer muss ins Krankenhaus. Wegen gefährlicher Körperverletzung wird A. G. zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch religiöse Fragen sollen laut Presseberichten zu Konflikten zwischen den Eheleuten (verlinkt auf https://www.wp.de/sauer-und-siegerland/article412695978/abgetrennte-frauenhaende-ermittler-werfen-dem-lebensgefaehrten-sogar-mord-vor.html) geführt haben. Und als er sie an jenem Novembersonntag 2025 umgebracht haben soll, waren sie auf dem Rückweg vom Gottesdienst. Und dann ist da sein Beziehungsverhalten: Laut der Anwältin, die den Vater der Verstorbenen vertritt, tauchten nach der Heirat, die 2019 in Ostafrika stattfand, bald „Schwierigkeiten in der Ehe“ auf, obwohl sie noch gar nicht zusammenlebten. Erst 2024 folgte seine Frau ihm im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland – trotz der Konflikte. Dennoch entschied sie sich für den Familiennachzug nach Deutschland, wo sie sich laut ihrer Anwältin ein sicheres und friedliches Leben erhoffte. Doch „die Konflikte mit dem Angeklagten hielten an“ und wurden von der Frau laut Anwältin als so gefährlich erlebt, dass sie mit ihrem 2025 geborenen Kind in einer Flüchtlingsunterkunft (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/fluechtlingsunterkuenfte/) einzog, um sich und ihr Kind zu schützen. Nicht auf „furchtbare Umstände ihres Todes“ reduzieren Es kursieren allerlei Gerüchte, weshalb es zu der räumlichen Trennung kam – von Ehebruch bis Gewaltausbruch. Doch was den Beziehungskonflikt zu einer mutmaßlichen Tötung gipfeln ließ, ist unklar. Unzweifelhaft ist hingegen die schwere Belastung, die der Tod der Frau für ihre Angehörigen bedeutet. Sie leiden unter dem gewaltsamen Tod eines geliebten Menschen und der öffentlichen Aufmerksamkeit, die der Fall auf sich zieht. Die Anwältin sagt, die Verstorbene solle in Erinnerung bleiben „als die Frau, die sie war“ und nicht auf die „furchtbaren Umstände ihres Todes“ reduziert werden (obgleich gerade diese Umstände den Fall so bekannt machten). Dann erläutert sie: „Sie wuchs in einer liebevollen und unterstützenden Familie auf. Respekt, Disziplin, Bildung, harte Arbeit, Glaube und Fürsorge für andere“ seien maßgebliche Werte der Frau gewesen, die ihr Kind nur drei Monate erlebte.