Welt 28.09.2026
11:27 Uhr

„Es ist ein absolutes Unding, Frauen erst mal zu sagen, sie müssten dieses oder jenes anders machen“


Gewaltaufrufe, auch sexualisierte, bleiben im Internet nach Ansicht von Collien Fernandes nicht ohne Folgen für das reale Leben. Auch bei der Polizei finde teilweise eine Täter-Opfer-Umkehr statt.

„Es ist ein absolutes Unding, Frauen erst mal zu sagen, sie müssten dieses oder jenes anders machen“

Für die Schauspielerin Collien Fernandes (45) muss der digitale Raum als Ort sexualisierter Gewalt ernster genommen werden. „Wenn digital zu einer Vergewaltigung aufgerufen wird, dann ist es nicht nur ein digitales Problem“, mahnte die Schauspielerin bei einer Pressekonferenz zu digitaler und KI-gestützter sexualisierter Gewalt in Berlin. Durch das Digitale ändere sich die Verhaltensweise im nicht-digitalen Raum, sagte Fernandes. Sie habe von Frauen gehört, die wegen solcher Aufrufe mehrfach umgezogen seien oder Angst hätten, weil sie im Erdgeschoss lebten. „Am Ende ist es völlig egal, ob etwas digital oder analog passiert, denn hinter den Computern sitzen Menschen“, so Fernandes. Bei der Polizei finde teilweise eine Täter-Opfer-Umkehr statt „Ich wünsche mir flächendeckende Schulungen für Menschen, die Anzeigen von Frauen entgegennehmen“, betonte Fernandes. „Oftmals findet bereits in diesem Moment eine Täter-Opfer-Umkehr statt, indem Frauen oder Mädchen erklärt wird, dass sie sich falsch verhalten hätten. Ich finde, es ist ein absolutes Unding, den Frauen und Mädchen erst mal zu sagen, sie müssten dieses oder jenes anders machen“, betonte Fernandes. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen hatte es eine Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen gegeben. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Im Frühjahr hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Gesetzentwurf vorgestellt, der neue Straftatbestände für pornografische Deepfakes und heimliche Nacktaufnahmen einführen soll. Sie sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Hubigs Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und dann ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.