Welt 10.10.2026
01:01 Uhr

„Das ist tragbar“ – Top-Ökonomen wollen Steuerprivilegien für Erben kippen


Kurz vor der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht fordern führende Ökonomen tiefgreifende Änderungen der Erbschaftsteuer. Sonderregeln für Firmenerben und Immobilieneigentümer sollen fallen.

„Das ist tragbar“ – Top-Ökonomen wollen Steuerprivilegien für Erben kippen

Führende Ökonomen fordern umfassende Änderungen der Erbschaftsteuer. „Eine Reform sollte die Steuersätze deutlich senken, Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien abschaffen, sowie Stundungsregeln vorsehen“, sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest WELT AM SONNTAG. Die von Unternehmerverbänden geäußerte Sorge vor einem zu starken Eingriff in die Substanz von Betrieben hält Fuest für übertrieben. „Eine Steuer mit niedrigem Satz im Bereich von zehn Prozent, kombiniert mit großzügigen Stundungsregelungen, ist tragbar“, sagte er. Selbstgenutzte Immobilien (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/immobilienkrise/) will Fuest genauso besteuern wie vermietete. „Meistens erben die Menschen heute im Alter von 50 bis 60 Jahren, da hat die Immobilie der Eltern nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher“, sagte er. Eine Steuerfreiheit sei nur beim Ehepartner, der bislang schon in der Immobilie wohne, noch zu begründen. Derzeit können Wohnungen bis zu einer Fläche von 200 Quadratmetern steuerfrei an den Ehepartner, aber auch die Kinder vererbt werden, wenn der Erbe innerhalb eines halben Jahres dort einzieht und mindestens zehn Jahre wohnen bleibt. Auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hält bestehende Sonderregeln im Erbschaftsteuerrecht für nicht mehr zeitgemäß. „Bei der Erbschaftsteuer sollten alle Ausnahmen, insbesondere für große Vermögen, abgeschafft werden und Zahlungen so gestundet werden können, dass eine Substanzbesteuerung verhindert wird“, sagte er WELT AM SONNTAG. Ab Montag wird vor dem Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer verhandelt. Es geht unter anderem darum, ob Firmenerben übermäßig bevorteilt werden. Fuest sieht das Grundproblem des aktuellen Erbschaftsteuerrechts mit seinen Sonderregeln in der ungleichen Lastenverteilung. „Derzeit werden vor allem mittelgroße Erbschaften mit der Erbschaftsteuer (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/erbschaftssteuer/) belastet, während viele große Erbschaften (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/erbschaften/) in der Form von Betriebsvermögen nicht oder nur geringfügig belastet werden“, sagte er. Fratzscher will Vermögen insgesamt stärker für die Einnahmen des Staates heranziehen. „Vermögen und Kapitaleinkommen sollten möglichst breit, mit wenigen Ausnahmen und moderaten Sätzen besteuert werden“, sagte er. Deutschland besteuere Arbeit ungewöhnlich stark und Vermögen ungewöhnlich schwach. Dieser Artikel wurde für WELT und „ Business Insider Deutschland“ (verlinkt auf https://www.businessinsider.de/) erstellt. Karsten Seibel (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/karsten-seibel/) ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet unter anderem über Haushalts- und Steuerpolitik.