Heimlich gemachte Fotos eines ehemaligen Mitarbeiters der Uni Freiburg und der Umgang der Hochschule damit schlagen hohe Wellen. Es geht um Aufnahmen, die der Mann unbemerkt von mehr als 800 Frauen in intimen Situationen gemacht haben soll – nach Angaben der Staatsanwaltschaft etwa in seiner privat vermieteten Wohnung oder in einer während einer Dienstreise angemieteten Unterkunft. Der Universität zufolge geschahen solche Taten aber auch in Sanitärräumen der Hochschule selbst sowie in Beratungssituationen.
Letzteres habe die Uni jedoch erst im Zuge einer Gerichtsverhandlung gegen den Mann erfahren, wie sie später mitteilte . Diese Taten seien verjährt. Vor einigen Tagen wurde der Mann vom Amtsgericht Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt – die Staatsanwaltschaft Freiburg legte Berufung ein. Sie hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert.
Kritik am Umgang der Uni mit den Geschehnissen
Einer Einladung der Uni, die am vergangenen Montag zu einem Austausch geladen hatte, waren nach Angaben der Universität zahlreiche Studierende und Mitarbeiter gefolgt – und nicht alle scheinen zufrieden mit dem Vorgehen der Hochschule. »Viele von Ihnen haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie sich mehr Unterstützung und Kommunikation gewünscht hätten«, hatte die Hochschule nach der Veranstaltung in einer Stellungnahme mitgeteilt . Man wolle den bisherigen Umgang der Uni mit dem Fall aufarbeiten, externe Expertise dafür einholen und die Betroffenen bestmöglich unterstützen. Auch auf einer Kundgebung Anfang der Woche hatten Studierende ihre Hochschule kritisiert und eine konsequente Aufarbeitung und mehr Schutz für Betroffene gefordert.
Bei der Polizei Freiburg haben sich inzwischen weitere Personen gemeldet, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit. Informationen dazu würden derzeit zusammengetragen. Wie viele neue Hinweise oder Betroffene es gibt, könne bislang nicht gesagt werden. Derzeit sei ein sogenannter Prüfvorgang anhängig. Damit solle geklärt werden, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt.
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Nach Worten der Universität war dem ehemaligen Mitarbeiter umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe und Durchsuchungen an der Hochschule im Februar 2024 fristlos gekündigt worden. Nach einer Kündigungsschutzklage habe man sich mit dem Mann im Sommer 2024 im Rahmen eines Vergleichs geeinigt. Da die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die vom Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafe eingelegt hat, geht der Fall nun zum Landgericht.
Die Uni hatte nach dem Urteil angekündigt, »Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu intensivieren«. Zudem wolle man die Beratung, Prävention und Unterstützung für Betroffene stärken. Das Konzept zum Schutz vor sexueller Belästigung werde derzeit weiterentwickelt.
