SpOn 10.09.2026
07:51 Uhr

Sachsen-Anhalt: Juristen halten mögliches Aussetzen von turnusmäßigem MPK-Vorsitz für unbedenklich


Sachsen-Anhalts amtierender Regierungschef Schulze will angesichts der unklaren Machtverhältnisse den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz nicht annehmen. Ein Ex-Verfassungsrichter sieht zumindest »rechtlich kein Problem«.

Sachsen-Anhalt: Juristen halten mögliches Aussetzen von turnusmäßigem MPK-Vorsitz für unbedenklich

Der turnusgemäße Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) kann nach Einschätzung von Juristen durchaus verändert werden. Der Vorschlag von Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), auf den Vorsitz des Bundeslandes ab 1. Oktober zu verzichten, »ist rechtlich kein Problem«, sagte der Juraprofessor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber der Nachrichtenagentur dpa.

Die MPK ist »kein formelles Verfassungsorgan, sie ist im Grundgesetz nicht vorgesehen«, so Huber. Es gehe in dem Gremium vielmehr »um die praktische Koordination der Länder in den Bereichen, in denen sie zuständig sind und wo sie gemeinsame Interessen gegenüber dem Bund haben«.

Solange die Konferenz keine rechtlich relevanten Entscheidungen treffe, seien viele Gestaltungen vorstellbar. Selbst bei den Runden der MPK mit Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu den Coronamaßnahmen seien die eigentlichen Entscheidungen ja letztlich von der Regierung oder dem Parlament getroffen worden, sagte Huber. »Es gibt natürlich ein föderales Gleichbehandlungsgebot, das das Bundesverfassungsgericht aus dem Bundesstaatsprinzip abgeleitet hat. Das gilt aber nur dort, wo es um Entscheidungen, Vorteile und Ähnliches geht.« Aber: »Das betrifft nicht die Frage, wer in welcher Konferenz den Vorsitz hat.«

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Der Fachmann für öffentliches Recht und Staatsphilosophie lehrte an mehreren Universitäten, zuletzt an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Von 2010 bis 2023 war er Verfassungsrichter in Karlsruhe. In Thüringen war er als CDU-Politiker Innenminister im Kabinett von Christine Lieberknecht.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der höchste rheinland-pfälzische Richter, Professor Lars Brocker. »Die Arbeit der MPK ist nicht verfassungsrechtlich vorgeformt«, so Brocker. Es handle sich um ein rein informelles Gremium. »Die Festlegung des Vorsitzes ist eine ungebundene, rein politische Entscheidung«, erläuterte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Oberverwaltungsgerichts in Koblenz.

Ein Ministerpräsident könne »selbstverständlich auf die Übernahme des ihm turnusgemäß zufallenden Vorsitzes verzichten«, sagte Brocker über Schulzes Initiative. Ein potenzieller Regierungschef habe gleichwohl »selbstverständlich auch keinen Anspruch darauf, bei der Festlegung des Vorsitzes nicht übergangen zu werden.«

Huber hat politische Bedenken

Abseits der rechtlichen Einschätzung dürfte Schulzes Vorstoß allerdings politisch für Kritik sorgen. »Ob das klug wäre, ist eine andere Frage«, sagte Huber. »Weil es den Opfermythos und die Verschwörungstheorien befeuert, letztlich aber wenig bringt«, gab er zu bedenken.

Wenn der Wahlsieger, AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, tatsächlich zum Ministerpräsidenten gewählt werde »und Mist baut«, sei das eine klare Rechtfertigung für einen anderen Vorsitz, der dann auch jedem einleuchte. Ihn prophylaktisch »zu diskriminieren«, sei schwieriger, sagte Huber. »Die Ministerpräsidenten müssen sich überlegen, ob sie damit nicht noch weiter auf dem abschüssigen Pfad voranschreiten, der das Vertrauen vieler in die Politik schwinden lässt.«

Schulze nennt AfD nicht direkt

Schulze begründet seinen Vorstoß in einem Brief an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und derzeitigen MPK-Vorsitzenden Gordon Schnieder (CDU) damit, dass nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine einwandfrei technische und inhaltliche Vorbereitung und Durchführung der Jahres-MPK nicht gewährleistet sei. Angesichts der »Ungewissheit über den Fortgang der Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt erscheint eine Übernahme der Verantwortung für den Vorsitz zum 1. Oktober 2026 nicht mehr sachgerecht«, schrieb Schulze. Die AfD erwähnt er nicht namentlich.

Der neue Landtag konstituiert sich erst am 6. Oktober – also fünf Tage nach der turnusmäßigen Übernahme des MPK-Vorsitzes durch Sachsen-Anhalt – und die Regierungsbildung ist noch offen. Sollte es der AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund gelingen, eine Mehrheit im Magdeburger Landtag zu organisieren, und sollte der Vorsitz der MPK nicht ausgesetzt werden, stünde dann ein AfD-Ministerpräsident an der Spitze des Gremiums.

Schulzes Vorstoß wird derzeit innerhalb der MPK diskutiert. Unterstützung kam zuletzt aus Niedersachsen: »Aufgrund der derzeit unklaren und absehbar schwierigen Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt wäre es vernünftig, den MPK-Vorsitz nicht zum 1. Oktober auf Sachsen-Anhalt zu übertragen«, sagte Ministerpräsident Olaf Lies (SPD).

Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir fordert, die Sorgen der AfD-Wähler ernst zu nehmen. Hier  spricht der Grüne über die Versäumnisse der traditionellen Parteien und sagt, weshalb er auf eine Politik der Disruption setzt.

fek/dpa