SpOn 08.10.2026
19:40 Uhr

Niedersachsen: SPD-Fraktionschef Stefan Politze tritt zurück - strafrechtliche Ermittlungen


Der Vorsitzende der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion tritt zurück. Diesen Schritt habe Stefan Politze in einer außerordentlichen Sitzung am Abend angekündigt, teilte die SPD-Fraktion mit.

Niedersachsen: SPD-Fraktionschef Stefan Politze tritt zurück - strafrechtliche Ermittlungen

Der Vorsitzende der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion, Stefan Politze, tritt zurück. Diesen Schritt habe er in einer außerordentlichen Sitzung am Abend angekündigt, teilte die SPD-Fraktion mit. Am Mittwoch hatte der Landtag in Hannover wegen Ermittlungen gegen den SPD-Politiker dessen Immunität aufgehoben.

»Die Immunitätsaufhebung und die Berichterstattung der letzten Tage darüber belasten das Amt«, wurde Politze in der Fraktionsmitteilung zitiert. »Auch wenn ich fest von meiner Unschuld überzeugt bin, spüre ich die Belastung für die Partei, die Fraktion und mich«, sagte der Sozialdemokrat.

Eine anhaltende Debatte würde seiner Einschätzung nach die politische Arbeit der Fraktion unmöglich machen. »Darum werde ich die politische Verantwortung übernehmen und aus Verantwortung für die Fraktion mein Amt niederlegen«, sagte Politze am Donnerstagabend.

Nach der Immunitätsaufhebung im Zusammenhang mit den Ermittlungen hatte Politze gesagt: »Über die Gründe ist mir derzeit nichts bekannt«. Er kündigte an, vollumfänglich zu kooperieren und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die gewünscht seien. »Ich habe mir aktuell nichts vorzuwerfen«, sagte der SPD-Politiker.

Ermittlungen im Zusammenhang mit Krach

Gegen den SPD-Fraktionschef wird nach Angaben seines Anwalts im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Berliner SPD-Fraktionschef Steffen Krach ermittelt. »Die Verbindung zu diesem Ermittlungskomplex ist eindeutig«, sagte Politzes Anwalt Matthias Waldraff am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Sein Mandant könne sich nicht vorstellen, »dass Krach sich strafrechtlich relevant verhalten hat, dass er eine Straftat begangen hat«. Das sei juristisch von Bedeutung, weil gegen Politze der Verdacht erhoben werde, Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen geleistet zu haben. Dieser Straftatbestand setze voraus, dass es eine Haupttat gibt.

dop/dpa