SpOn 24.09.2026
15:57 Uhr

Lina E.: Bundesverfassungsgericht hebt Beugehaft gegen Linksextremistin auf


Zweieinhalb Monate saß die Linksextremistin Lina E. in Beugehaft, weil sie in einem Prozess die Aussage verweigerte. Nun kommt sie vorerst frei. Laut ihrem Anwalt sind noch erhebliche verfassungsrechtliche Fragen zu klären.

Lina E.: Bundesverfassungsgericht hebt Beugehaft gegen Linksextremistin auf

Die Linksextremistin Lina E. muss aus der Beugehaft entlassen werden. Die Anordnung der Beugehaft wurde mit Beschluss vom Mittwoch einstweilig aufgehoben, wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte.

Ende Juni hatte das Oberlandesgericht Dresden eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. in einem Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte.

Nachdem der Bundesgerichtshof ihre Beschwerde verworfen hatte, legte ihr Rechtsanwalt beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein. Über diese sei noch nicht entschieden worden, sagte Anwalt Erkan Zünbül. »Das Bundesverfassungsgericht hat erkannt, dass hier erhebliche verfassungsrechtliche Fragen offen sind, und hat konsequent gehandelt, indem es die Freiheit unserer Mandantin vorläufig wiederhergestellt hat.« Die einstweilige Anordnung gilt demnach bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens sechs Monate.

Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, mit dem eine Person zu einer Zeugenaussage gezwungen werden soll. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.

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Das OLG Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Sie wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sie wurde allerdings vorzeitig aus der Haft entlassen, nachdem sie zwei Drittel der Strafe verbüßt hatte. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die US-Regierung stuft die deutsche »Antifa-Ost« als Terrorgruppe ein. Die Linksextremisten hätten über Jahre schwere Gewalttaten begangen, heißt es. Aber was ist die »Antifa-Ost« überhaupt? Mehr dazu lesen Sie hier.

luc/dpa