Die Streichung dreier Buchläden von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis sorgte für Aufruhr in der deutschen Kulturszene. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat nun die umstrittene Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens verteidigt. Gemeint ist damit eine 2004 verfügte und später nach Emily Haber – einer Staatssekretärin im Bundesinnenministerium – benannte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz.
»Das Verfahren ist in den vergangenen Jahren Hunderte Male von verschiedenen Ministerien des Bundes angewandt worden, übrigens auch von meiner Amtsvorgängerin«, sagte Weimer (parteilos) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Weimers Vorgängerin war die Grünenpolitikerin Claudia Roth, während deren Amtszeit es um den Verdacht eines rechtsextremen Verlages gegangen sei. »Im Falle des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist das Haber-Verfahren natürlich ein seltener Vorgang und wird in Zukunft der absolute Ausnahmefall bleiben«, sagte Weimer.
Vorwurf: Mangelnde Transparenz
Der Minister hatte drei linke Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen wegen »verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse« von der Nominierungsliste streichen lassen und damit Empörung ausgelöst. Kritiker wie der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann (Grüne), werfen ihm mangelnde Transparenz vor, da unklar ist, was gegen die Buchläden beim Verfassungsschutz vorliegen soll. Öffentlich sagte Weimers Sprecher dazu nur: »Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz.«
Zudem wird infrage gestellt, ob das der Entscheidung zugrunde liegende Haber-Verfahren wirklich hätte angewendet werden dürfen. Die Anwaltskanzlei des betroffenen Göttinger Buchladens etwa hält das Vorgehen in diesem Fall für rechtswidrig. Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels lehnt den Einsatz in diesem Zusammenhang ab.
Weimer sprach dagegen von einer »Pflicht, Informationen abzuwägen«. Als es um die Frage gegangen sei, wer unter den deutschen Buchhandlungen preiswürdig ist, »haben unsere Beamten Informationen erhalten, die Zweifel aufkommen ließen, ob nun diese drei wirklich preiswürdig sind (mehr dazu lesen Sie hier ). Und dann haben sie, um ihr Urteil zu validieren, das sogenannte Haber-Verfahren aktiviert.«
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Die Aktivierung dieses Verfahrens sei »in solchen Zweifelsfällen – auch schon zu Zeiten der Ampelregierung – üblich und hat nichts mit der politischen Richtung zu tun«, sagte Weimer. »Stellen Sie sich vor, der Preis wäre an eine Buchhandlung eines Neonazis gegangen. Dann wäre der Skandal groß gewesen und jeder hätte gesagt: Hätten Sie das nicht prüfen können?«
Preisverleihung abgesagt
Die drei linken Läden waren in der Vergangenheit mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden. Auch in diesem Jahr hielt sie eine Fachjury der Auszeichnung für würdig, die jährlich an rund hundert kleine Buchläden verliehen wird und mit Preisgeldern von 7000 bis 25.000 Euro dotiert ist. Weimer argumentierte hingegen, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht »an Feinde des Staates« gehen, wie er es im Kulturausschuss des Bundestags ausdrückte.
Die Verleihung des Buchhandlungspreises wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Das erklärte ein Sprecher des Kulturstaatsministers am Dienstag. Demnach würde die Debatte über die Nichtberücksichtigung von drei Juryvorschlägen den Sinn der Veranstaltung zunehmend überlagern. »Eine angemessene Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger scheint in einem solchen Kontext kaum noch möglich.«
Einer der Anwälte der Buchhandlungen hält es für »denkbar, dass bloße Kritik an der Regierung« für die Entscheidung genügte. Im SPIEGEL-Interview erklärt er, warum die Grundrechte aller in Gefahr sind. Mehr dazu lesen Sie hier .
