SpOn 20.07.2026
07:57 Uhr

Karlsruhe: Bahn-Mitarbeiter aus Zug gestürzt – Überwachungsvideo weckt laut Gericht Zweifel am Tathergang


Bei Karlsruhe fiel ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit aus einem fahrenden Zug und wurde schwer verletzt – mutmaßlich nach einer Attacke durch einen Fahrgast. Jetzt hat das Gericht erklärt, warum der Tatverdächtige auf freiem Fuß bleibt.

Karlsruhe: Bahn-Mitarbeiter aus Zug gestürzt – Überwachungsvideo weckt laut Gericht Zweifel am Tathergang

Nach der mutmaßlichen Attacke auf einen Bahn-Mitarbeiter, der aus einem fahrenden Regionalzug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde, bleibt der Tatverdächtige auf freiem Fuß. Der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Karlsruhe abgelehnt. Hintergrund ist unter anderem ein Überwachungsvideo.

Der Sicherheitsmitarbeiter war am Freitagabend nach einer eskalierten Ticketkontrolle aus einem mit rund 120 Kilometer pro Stunde fahrenden Regionalzug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der 36-jährige Verdächtige ihn geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels habe die Zugtür nachgegeben und der Bahn-Mitarbeiter sei durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug gefallen. Unklar ist, wieso genau die Tür nachgab. Der Zug war unterwegs nach Karlsruhe.

Kein dringender Tatverdacht

Der 36-Jährige war nach der Tat zunächst festgenommen worden. Das Amtsgericht Karlsruhe teilte mit, der Haftrichter habe kurz nach der Anhörung des Beschuldigten ein Überwachungsvideo der Bahn ausgewertet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben. Was genau zu sehen ist und welche Erkenntnisse sich daraus ergeben, ließ das Gericht offen. Der genaue Hergang der Tat sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen.

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Nach Angaben des Amtsgerichts war das Video einer der Gründe, weshalb der von der Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl gegen den 36-Jährigen wegen Körperverletzung abgelehnt wurde.

Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.

bbr/dpa