Neun Jahre nach den gewaltsamen Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg sind erstmals Polizeibeamte wegen ihres Vorgehens zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg sprach die 38, 44 und 48 Jahre alten Beamten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig. Wegen Verfahrensverzögerungen gelten die Geldstrafen als bereits abgegolten.
Die drei Polizeibeamten hatten einen heute 29-Jährigen bei den Protesten gegen den G20-Gipfel am Bismarck-Denkmal oberhalb der Hamburger Landungsbrücken mit Schlagstöcken und Fäusten geschlagen. Der Mann trug Prellungen und Hämatome davon. Zwei der Angeklagten hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, ihr Vorgehen sei aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt gewesen, und sich beim Opfer entschuldigt.
Wie zuvor schon der 29-Jährige räumte auch die Vorsitzende Richterin ein, eine Eskalation könne angesichts der Umstände menschlich vielleicht nachvollziehbar sein. »Aber so etwas darf nicht passieren – und das sieht das Gericht auch so«, sagte Richterin Christine Simon-Wiehl. Die Gefahrensituation habe ein solches Vorgehen nicht erfordert. Das Urteil fiel am dritten Verhandlungstag.
797 verletzte Polizeibeamte bei G20-Gipfel
Während des G20-Gipfels im Juli 2017 eskalierten die Proteste im Schanzenviertel und in Altona in Gewalt. Autos wurden beschädigt, Geschäfte zerstört, eine Bankfiliale brannte aus. Die Innenbehörde schätzte den Schaden auf mehr als zwölf Millionen Euro. Nach älteren Behördenangaben wurden 797 Polizeibeamte verletzt. Die Sicherheitskosten für den Gipfel beliefen sich nach Senatsangaben auf 64,7 Millionen Euro. (Was in der Hamburger Chaosnacht geschah, lesen Sie hier .)
Polizisten bei Ausschreitungen während des G20-Gipfels im Schanzenviertel in Hamburg
Foto: Michael Kappeler/ dpaDie Ermittlungen gegen die Polizisten waren laut Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt worden – wie auch alle anderen im G20-Kontext gegen Polizeibeamte eingeleiteten Verfahren. Erst nach einer Überprüfung sei in diesem Fall Anklage erhoben worden, weil die Generalstaatsanwaltschaft davon ausging, dass das Vorgehen mutmaßlich nicht gerechtfertigt gewesen sei.
Zentrales Beweisstück in dem Fall war ein Video, das den Tathergang zeigt. Es könne nicht isoliert betrachtet werden, sagte Simon-Wiehl, sondern vor dem Hintergrund des G20-Gipfels. Die Aufnahmen stammen aus der Berichterstattung eines Online-Newsportals vom Tattag und sind bis heute auf YouTube abrufbar. Das Video liefere einen guten Gesamtüberblick über die Situation und zeige, dass es nicht geboten gewesen sei, »immer wieder auf den Geschädigten einzuschlagen«, sagte der Staatsanwalt. Er verwies auf die »staatliche Vertrauens- und Machtstellung von Polizeibeamten«, die von den Angeklagten »bewusst missbraucht« worden sei.
Zwei der Angeklagten boten dem Opfer zudem jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an; in einem Fall wurde das Geld noch im Gerichtssaal übergeben. Der 29-Jährige machte jedoch deutlich, dass ihm die Entschuldigungen mehr bedeuteten als das Geld. Die Richterin zeigte sich von der Versöhnung beeindruckt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sei dadurch »Rechtsfrieden« geschaffen worden.
