SpOn 19.03.2026
12:11 Uhr

Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Preisbremse bei Schienen im Nahverkehr


Die Preisbremse für die Schienennutzung im deutschen Nahverkehr ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Verkehrsunternehmen warnen vor teureren Tickets, der Reformdruck auf Verkehrsminister Schnieder steigt.

Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Preisbremse bei Schienen im Nahverkehr

Die sogenannte Schienenmaut müssen Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn zahlen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. Doch die Berechnung dieser Trassenpreise ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Die Berechnung verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Mit der sogenannten Trassenpreisbremse war der Regional- und Nahverkehr, der rund zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs ausmacht, begünstigt worden.

Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen nach der EuGH-Entscheidung nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe, was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte. Eisenbahnunternehmen warnten vor ausgedünnten Takten und längeren Wartezeiten im Regionalverkehr, sollte sich keine Lösung für die künftige Finanzierung des Schienennahverkehrs finden.

Christian Bernreiter (CSU), Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, warnte vor einem »Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste«, sollte der Bund nicht mehr Geld geben, um die befürchteten Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen abzufedern.

»Letzter Sargnagel« fürs bisherige System

»Dieses Urteil ist der letzte Sargnagel für das aktuelle deutsche Trassenpreissystem«, sagte Peter Westenberger, Geschäftsführer des Verbandes der Güterbahnen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) müsse nun dringend Reformvorschläge vorlegen.

Ähnlich äußerte sich die ‌Eisenbahngewerkschaft EVG. »Obwohl eine Reform des ‌Trassenpreissystems im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, hat sich Schnieder bisher kaum ‌bewegt«, sagte ​EVG-Chef Martin Burkert. Die Haushaltspolitikerin Paula Piechotta von den Grünen kritisierte, das »erwartbare« Urteil treffe »einmal mehr« auf ein unvorbereitetes Verkehrsministerium. Dieses müsse nun eine Reform »im Eiltempo bis Jahresende« liefern.

Ein Sprecher von Schnieder betonte hingegen, das Ministerium befinde sich »intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform« und werde zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die Betroffenen zugehen. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit, nun biete sich »auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene«.

Erlaubnis mit Einschränkungen

Nach deutschem Recht müssen die Entgelte sämtliche Kosten des Schienenbetreibers decken. Betreiber der Schienen-Infrastruktur sind die Bahn-Töchter DB InfraGo und DB RegioNetz Infrastruktur. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Gebühren.

Für 2025 erlaubte die Behörde diese jedoch nur mit Änderungen, kürzte die Gebühren für den Personennahverkehr und erhöhte sie stattdessen für Fern- und Güterverkehr. InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen zogen vor Gericht.

Mehr zum Thema

Die Richter entschieden nun, dass die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr nicht mit europäischem Recht vereinbar sei.

Der Knackpunkt an der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland: Sie ist für den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt. Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 und ab 2026 auf 3 Prozent beschränkt. Dem Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, kamen Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Es wandte sich daher an das höchste europäische Gericht. Die Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus. Es muss dabei nun die Auslegung des EuGH beachten.

Kritik an starrer Formel

Der Gerichtshof bemängelte, die starre mathematische Formel verletze die Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrsbereich durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und Güterverkehrsbereich auszugleichen.

Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs beeinträchtige. »Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist«, teilte die bundeseigene Bahn nach Urteilsverkündung mit.

Grundsätzlich stattet der Bund die Länder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren. Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet. Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent.

(Aktenzeichen: C-770/24)

mmq/dab/dpa/AFP/Reuters