SpOn 18.03.2026
08:47 Uhr

E-Scooter: Vermieter-Firmen sollen bei Unfallschäden haften


Bei Unfällen mit E-Scootern sollen Geschädigte leichter Schadensersatz verlangen können – auch von Firmen, die Roller vermieten.

E-Scooter: Vermieter-Firmen sollen bei Unfallschäden haften

Höhere Bußgelder für Nutzerinnen und Nutzer hat der Bundesrat kurz vor Weihnachten bereits beschlossen, nun könnte es auch für die Vermieter teuer werden: Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern deutlich verschärfen.

Konkret sollen es Geschädigte künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. Einen entsprechenden Entwurf  aus dem Justizministerium will das Kabinett laut Nachrichtenagentur dpa an diesem Mittwoch beraten.

»Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt«, sagte dazu Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die SPD-Politikerin findet: »Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.« Sie sehe, was die Haftung angeht, keinen Grund, E-Scooter von Sharing-Anbietern anders zu behandeln als Mietwagen.

Nach geltendem Recht sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte sind bislang, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, darauf angewiesen, ein Verschulden – insbesondere des Fahrers – darzulegen und zu beweisen. Gerade bei Mietrollern ist das aber schwierig – erst recht, wenn es um einen Unfall geht, dessen Ursache ein falsch abgestellter oder umgestürzter E-Roller auf dem Gehsteig ist.

Zahl der Unfälle binnen drei Jahren verdoppelt

Hier soll künftig eine verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern wiederum soll das Verschulden künftig vermutet werden – so wie es bei Autofahrern bereits üblich ist. Das heißt, sie würden dann ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. »Die Gefährdungshaftung des Halters sorgt dafür, dass Flottenbetreiber auftretende Unfallkosten in ihre Kalkulation einstellen müssen«, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für E-Scooter galt bislang eine Ausnahmeregelung.

Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – von rund 4.000 Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2021 auf fast 8.000 Unfälle im Jahr 2024.

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Um den Plänen zufolge Schadenersatz zu erhalten, können Geschädigte direkt den Fahrer des E-Scooters ansprechen – vorausgesetzt sie können seiner habhaft werden. In jedem Fall können sie sich aber an den Halter wenden. Das kann eine Firma sein, die E-Roller vermietet oder eine Privatperson, die den E-Scooter verliehen hat. In Deutschland muss jeder E-Roller, der im öffentlichen Verkehr genutzt wird, ein Kennzeichen haben. Die Plakette erhält nur, wer eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Der Entwurf erstreckt sich auf elektrische Tret- und Stehroller sowie selbstbalancierende Fahrzeuge – insbesondere sogenannte Segways. Für kleine elektrische Nutzfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde, wie etwa Aufsitz-Rasenmäher oder bestimmte Bau-Kleinfahrzeuge sollen die neuen Regeln dagegen nicht gelten. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sind ausgenommen.

apr/dpa