SpOn 11.03.2026
15:16 Uhr

Boris Palmer: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Tübinger Oberbürgermeister ein


Weil er mit einem kurz zuvor abgelaufenen Versicherungskennzeichen an seinem Pedelec unterwegs war, wurde Boris Palmer bei einem Wahlkampftermin von der Polizei gestoppt. Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache nun erledigt.

Boris Palmer: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Tübinger Oberbürgermeister ein

Für Boris Palmer läuft es derzeit rund. Der ehemalige Grünenpolitiker und amtierende Oberbürgermeister der Stadt Tübingen darf sich wegen seiner tatkräftigen Hilfe im Wahlkampf des baden-württembergischen Grünen-Spitzenkandidaten Cem Özdemir womöglich Hoffnung auf einen Posten  in der künftigen Landesregierung machen. Obendrein hat Palmer nun einen kleinen juristischen Erfolg erreicht.

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg wird kein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker einleiten, weil er Anfang des Monats mit ungültigem Versicherungskennzeichen an seinem E-Bike zu einem Wahlkampftermin unterwegs war. »Es hat sich herausgestellt, dass Sie unschuldig sind«, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft an Palmer, das dem SPIEGEL vorliegt.

Palmer war am 1. März mit seinem Elektrofahrrad zu einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen in Ostrach im Landkreis Sigmaringen gefahren. Weil Palmers Gefährt, ein sogenanntes S-Pedelec, besonders stark motorisiert ist, muss ein gültiges Versicherungskennzeichen montiert sein. Gäste der Veranstaltung hatten die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass das Kennzeichen an Palmers Rad jedoch am Vortag seine Gültigkeit verloren hatte. Die Beamten untersagten Palmer daraufhin zunächst die Weiterfahrt.

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Weil der Tübinger OB gegenüber den Beamten jedoch nachweisen konnte, dass weiterhin ein gültiger Versicherungsschutz für das Rad bestand, er lediglich das neue Kennzeichen noch nicht angebracht hatte, durfte er schließlich doch mit dem Rad weiterfahren. Das S-Pedelec ist Palmers offizieller »Dienstwagen« in Tübingen.

Palmer droht ein kleines Bußgeld

In der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es nun, dass mit dem durchweg bestehenden Versicherungsschutz eine Strafbarkeit ausscheide. »Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hatte demnach zu unterbleiben«, so das Ergebnis des Vorermittlungsverfahrens.

Ganz ausgestanden ist der Fall für Palmer damit allerdings noch nicht. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne angebrachtes aktuelles Versicherungskennzeichen könne eine Ordnungswidrigkeit darstellen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. »Etwaige Ordnungswidrigkeiten werden von Amts wegen von der Verwaltungsbehörde verfolgt.«

Palmer muss nun vermutlich mit einem kleinen Bußgeld rechnen, die genaue Höhe war zunächst unklar. Palmer will den Fall schnellstmöglich abschließen: »Ich bin einsichtig und werde das Bußgeld privat zahlen. Außerdem bin ich erleichtert, dass es keine Straftat war«, sagte er dem SPIEGEL.

fek/kek