SpOn 09.03.2026
09:02 Uhr

Baden-Württemberg: Nur ein Drittel Frauen in neu gewähltem Landtag


Um den Anteil weiblicher Abgeordneter zu erhöhen, wurde in Baden-Württemberg das Wahlrecht reformiert. Doch das Verhältnis bleibt nahezu unverändert. Gewachsen ist nur die Zahl der Sitze im Landtag.

Baden-Württemberg: Nur ein Drittel Frauen in neu gewähltem Landtag

Der Frauenanteil im neuen Landtag von Baden-Württemberg liegt laut vorläufigem Endergebnis bei lediglich 33,8 Prozent. Damit wird ein zentrales Ziel der 2022 beschlossenen Wahlrechtsreform, den Frauenanteil deutlich zu steigern, klar verfehlt.

Mit den 53 Frauen unter den 157 Abgeordneten bleibt der Anteil im Vergleich zum Ende der vergangenen Legislaturperiode nahezu unverändert. Damit bleibt der baden-württembergische Landtag, was den Frauenanteil betrifft, einer der schwächsten unter den Landesparlamenten.

Einfluss auf Landeslisten zeigte kaum Wirkung

Bis zur Landtagswahl im Jahr 2021 stellten die Parteien ihre Kandidaten primär in den Wahlkreisen auf. Kritiker monierten, an der Basis vor Ort setzten sich oft die »Platzhirsche« durch – also Männer. Mit dem neuen Wahlrecht erhielten die Landesparteien mehr Einfluss auf die Kandidatenauswahl über die Aufstellung der Landeslisten. Das sollte es erleichtern, Frauen gezielt auf aussichtsreiche Plätze zu bringen.

Letztlich fanden sich auf den zehn ersten Plätzen der jeweiligen Landeslisten bei Grünen, CDU und SPD zur Hälfte Frauen, bei der FDP waren es drei, bei der AfD war es nur eine einzige Frau.

Landtag so groß wie noch nie

Gleichzeitig ist der neu gewählte Landtag so groß wie noch nie in der Geschichte des Bundeslands: Mit den 157 Abgeordneten sind es drei mehr als in der bisherigen Legislaturperiode. Grund dafür ist ebenfalls das neue Wahlrecht, das erstmals auch im Land eine Zweitstimme vorsah. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate wird die Regelgröße von 120 Abgeordneten erneut deutlich überschritten.

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht, entstehen Überhangmandate. Diese werden mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ausgeglichen, um das Kräfteverhältnis zu wahren, was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt.

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Kritiker hatten einen weiter aufgeblähten Landtag mit bis zu 200 Abgeordneten und zusätzlichen Millionenkosten befürchtet. Die nun nicht mehr im Landtag vertretene FDP startete sogar ein Volksbegehren gegen einen »XXL-Landtag«. Daran scheiterte sie aber ebenso wie an der Fünfprozenthürde.

jmm/dpa