SZ 06.04.2026
14:08 Uhr

(+) Wehrpflichtgesetz: Einfach für ein Jahr ins Ausland? In der Theorie schwierig


Ein Passus im Wehrpflichtgesetz sorgt für Aufregung. Danach dürfen Männer zwischen 17 und 45 nur mit einer Genehmigung länger Deutschland verlassen. Was steckt dahinter?

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Rekruten auf einer Schießanlage der Bundeswehr. Lorenz Mehrlich

Es ist nicht so, als hätte irgendjemand die Regelung verheimlicht. Wer wollte, konnte sie einfach nachlesen, in Paragraf drei, Absatz zwei des neuen Wehrpflichtgesetzes (WPflG). Dort heißt es: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen“. Sprich: ohne, dass wieder eine Wehrpflicht gilt.

Je länger der Krieg gegen Iran dauert, desto größer werden die Bedenken bei einigen in der Koalition, ob es weiter uneingeschränkte US-Militäroperationen von Deutschland aus geben kann.

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