SZ 18.05.2026
15:54 Uhr

(+) Landschaftsschutz am Tegernsee: Darf hier bald jeder bauen, wie er will?


Weil das Landratsamt in Miesbach die nötigen Karten verloren hat, steht der Schutz der sensiblen Berglandschaft rund um Tegernsee, Spitzingsee und Schliersee auf dem Spiel.

(+) Landschaftsschutz am Tegernsee: Darf hier bald jeder bauen, wie er will?

Wenn der neue Miesbacher Kreistag an diesem Dienstag zum ersten Mal zusammentritt, dann drängt in der Sache schon ziemlich die Zeit. Doch in so einer konstituierenden Sitzung beschäftigt sich ein Kreistag allein mit sich selbst, es werden neue Mitglieder und der ebenfalls neu gewählte Landrat Jens Zangenfeind (FW) vereidigt, Ausschüsse besetzt und andere Formalitäten geregelt.

Zum nächsten Mal tritt das Gremium planmäßig am 1. Juli zusammen, und dann wieder nach der Sommerpause am 21. Oktober. Unterdessen könnte die Ausflugs- und Tourismusregion rund um Tegernsee, Spitzingsee und Schliersee Gefahr laufen, ihr wohl wertvollstes Gut diversen Einzelinteressen preiszugeben. Denn Ende des Jahres wird der Landkreis Miesbach fast flächendeckend ohne Landschaftsschutz dastehen.

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Ein noch höherrangiges Naturschutzgebiet wie praktisch überall sonst am Alpenrand gibt es hier ohnehin nicht, obwohl der Landkreis Miesbach zu großen Teilen von seiner weitgehend intakten Natur und Gebirgslandschaft lebt. Um sich nicht mit den mächtigen Bauern anzulegen, begnügte man sich in den 1950er-Jahren damit, eine ganze Reihe von Landschaftsschutzgebieten auszuweisen. Dass diese in ihrer alten Form nicht mehr zu halten sind, ist allerdings schon seit vielen Jahren klar.

Nach einem ersten richterlichen Hinweis im Jahr 2019 bekam es das Landratsamt im Rechtsstreit über die zum Eventlokal aufgebrezelte Saurüsselalm im Jahr 2022 schließlich schriftlich von einem Gericht: Sechs ganz entscheidende Schutzgebiete sind rechtlich hinfällig, und zwar auch deswegen, weil der Kreisbehörde auf ungeklärte Weise die dazugehörigen Originalkarten abhandengekommen waren. Der damalige Kreistag hob die Schutzgebietsverordnungen auf, beschloss eilends eine Übergangsversion bis Ende 2024 und verlängerte diese dann um weitere zwei Jahre. Eine neuerliche Verlängerung lässt das Gesetz aber nicht zu, sodass Ende dieses Jahres der Landschaftsschutz insgesamt auf dem Spiel steht.

Der Kreistag und das Landratsamt hatten zuvor immer wieder einzelne Flächen für verschiedenste Bauvorhaben aus den Schutzgebieten herausschneiden müssen. Nun sahen sie sich vonseiten der Gemeinden und Grundeigentümer mit einer Vielzahl von Vorschlägen, Ängsten, Bedenken und Begehrlichkeiten auf einmal konfrontiert. In einer ersten Verfahrensrunde gingen etwa 800 Einwendungen ein, in der zweiten mehr als 700.

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Der scheidende Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU) hatte als seinen festen Vorsatz verkündet, die Schutzgebiete noch vor der Kommunalwahl im März dieses Jahres beschließen zu lassen. Doch das war ebenso gescheitert wie ein Beschluss nach der Wahl, aber noch im alten Kreistag. Denn der hatte sich von den Argumenten beeindrucken lassen, die ein Anwalt im Auftrag von einigen Dutzend Grundeigentümern im Februar vorgebracht und mit einer medialen Kampagne flankiert hatte.

Demnach müsse das Verfahren entschleunigt werden. Einen rechtsgültigen Landschaftsschutz habe es in den betreffenden Fällen überhaupt nie gegeben. Aus diesem Grund könne die auch für Bayerns Berge verbindliche Regelung in der internationalen Alpenkonvention keine Rolle spielen, wonach sich der Schutzstatus eines Gebiets nicht verschlechtern darf. Eine Mehrheit im alten Kreistag bestellte zu all dem schließlich ein juristisches Gutachten bei einem Augsburger Rechtsprofessor, der schon im Dauerstreit über das Schutzgebiet für das Münchner Trinkwasser im Landkreis Miesbach mit dem Anwalt zusammengearbeitet hat. Sein Gutachten soll nach derzeitigem Stand im Juni vorliegen.

Die Grundbesitzer, die der Anwalt vertritt, befürchten genau wie viele andere Landwirte und Grundeigentümer, dass sie ihre Flächen künftig nur noch eingeschränkt nutzen und fallweise die Behörden um Erlaubnis fragen müssen. Zugleich blicken besonders die Bauern äußerst misstrauisch auf eine andere Gruppe, die im Verfahren Hunderte Einwände vorgebracht hat: Die Mountainbiker im Landkreis Miesbach und weit darüber hinaus befürchteten zeitweise, abseits eigens ausgewiesener Trails nur noch Forstwege benutzen zu dürfen, die breiter als 2,50 Meter sind. Später war von 1,50 Metern die Rede, inzwischen sollen spezielle Verbotszonen definiert werden.

Ganz unterschiedliche Bedenken und Verbesserungsvorschläge hatten auch eine Reihe von Naturschutzverbänden. Doch unter der Federführung der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal und des Vereins zum Schutz der Bergwelt haben sich die zehn maßgeblichen Organisationen nach einigen Diskussionen darauf geeinigt, die Entwürfe aus dem Landratsamt zu unterstützen. Aus ihrer Sicht darf es Ende dieses Jahres nicht zu einer Phase ganz ohne geregelten Landschaftsschutz kommen, damit nicht allerlei Bauherren, Investoren und andere Interessenten in die Lücke stoßen und sonst kaum zulässige Projekte durchdrücken können.

Deswegen wünschen sich die Verbände nun dringend, dass sich der neue Kreistag zügig mit dem Thema befasst und die Verordnungen beschließt. Der gleiche Wunsch richtete sich an den neuen Landrat Jens Zangenfeind, der sich in seinem vorherigen Amt als Bürgermeister von Hausham im Verfahren allerdings eher kritisch geäußert hatte.

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