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29.06.2026
15:39 Uhr
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Während Deutschland bei der WM gegen Ecuador spielt, berät der Bundestag ein Entlastungsgesetz. Der Freistaat soll besonders profitieren, will aber weiterhin gegen den Finanzausgleich klagen.

Als Ecuador am späten Donnerstagabend das Siegtor im WM-Spiel gegen Deutschland erzielte, traten im Bundestag ein paar müde Abgeordnete ans Mikrofon. Auf der Tagesordnung stand das sogenannte Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Der Bund will in den kommenden vier Jahren insgesamt rund vier Milliarden Euro aufwenden, um verschuldete Gemeinden sowie die Einzahler des Länderfinanzausgleichs zu unterstützen. Darauf hatten sich CDU, CSU und SPD 2025 in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.
„Weil sie sich offenbar selbst schämen für dieses Gesetz, verstecken Sie die Debatte in der Donnerstagnacht parallel zum Spiel unserer Nationalmannschaft“, grummelte der Grünen-Finanzpolitiker Sebastian Schäfer. Dessen Laune und Frisur machten den Anschein, als hätte man ihn für seine Rede um 23.35 Uhr aus dem Bett geworfen. Das Gesetz sei keine Lösung der kommunalen Finanzkrise, sondern „eine lex bavariae“, also ein Gesetz für Bayern, ärgerte er sich. „Das sind vor allem Millionen für den gefräßigen Markus Söder, damit der möglichst seinen Mund hält.“
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Das Entlastungspaket, das noch nicht beschlossen ist, sieht in der Tat einen großen Happen für Bayern vor: Der Beitrag zum Länderfinanzausgleich soll innerhalb von vier Jahren um etwa 200 bis 230 Millionen Euro jährlich sinken, insgesamt also um eine knappe Milliarde. Vom neuen Entlastungsgesetz sollen alle Geberländer profitieren, Spitzenzahler Bayern jedoch am stärksten. Die Entlastung trage „unsere Handschrift“ und sei ein „kleines, aber doch wichtiges Trostpflaster“, sagte Ministerpräsident Söder nach dem Beschluss der Koalition im vergangenen Dezember.
Der Freistaat gibt wegen seiner wirtschaftlichen Stärke seit Jahren mit Abstand am meisten Geld an das bundesstaatliche Verteilsystem ab, von dem vor allem schwächere Länder profitieren. 2025 waren es 11,7 Milliarden Euro. Das Geld landet erst gar nicht in der bayerischen Kasse, sondern wird bei der Verteilung der Umsatzsteuer umgeschichtet.
„Damit könnten wir fast 150 000 Lehrer ein Jahr lang bezahlen“, sagte kürzlich Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Er und Ministerpräsident Söder wettern seit Jahren gegen die ausufernden Lasten des Finanzausgleichs. Dabei hatte der damalige CSU-Chef und Ministerpräsident Horst Seehofer das aktuelle System im Jahr 2016 noch als „bleibenden Erfolg für die Menschen in Bayern“ gefeiert. Die Freude hielt nur kurz.
Bayern zahlt mal wieder den Löwenanteil des Milliardentransfers. Der Frust ist sehr verständlich, doch das heutige Modell geht ausgerechnet auf Horst Seehofer zurück – und seinen damaligen Finanzminister.
„Wir brauchen einen Deckel gegen die Überlastung der Geberländer und klare Reformanreize für die Empfänger“, schrieb Ministerpräsident Söder Anfang des Jahres gemeinsam mit seinen CDU-Kollegen aus Hessen und Baden-Württemberg in der FAZ. Die drei Länder „stehen für über 99 Prozent des gesamten Länderfinanzausgleichs“. Bayern klagt vor dem Bundesverfassungsgericht und hofft noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung.
Bis dahin muss der Freistaat nehmen, was er kriegen kann. Die geplante Entlastung des Bundes sei „ein guter erster Schritt in die richtige Richtung“, teilt Finanzminister Füracker auf SZ-Anfrage mit. Sie sei jedoch befristet und entspreche „lediglich rund zwei Prozent“ des bayerischen Beitrags im vergangenen Jahr. Am Ende sei das „nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“.
Das Geld soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 über die Umsatzsteuer an den Freistaat fließen. Was damit passiert, könnte zur Konfliktfrage werden. Michael Schrodi, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und Vize der Bayern-SPD, fordert: „Die bayerische Staatsregierung muss die Mittel aus dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz eins zu eins an die bayerischen Kommunen weitergeben.“ Auch Ronja Endres, die Co-Vorsitzende der Bayern-SPD, betont: „Die zusätzliche Milliarde darf nicht im Staatshaushalt versickern.“
Das bayerische Finanzministerium teilt auf Anfrage mit, dass Einnahmen aus der Umsatzsteuer grundsätzlich „zur Finanzierung aller Ausgaben“ dienten. Über den Haushalt entscheide der Landtag, die Kommunen seien automatisch an den Steuereinnahmen beteiligt. Eine direkte Weitergabe ist also nicht vorgesehen.
Die Not leidenden Kommunen haben ihrem Ärger bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Luft gemacht: „Von einer Entlastung kann keine Rede sein“, teilte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit. Die Defizite der Städte und Gemeinden seien allein in den ersten drei Quartalen 2025 „zehnmal höher“ gewesen als die geplanten jährlichen Finanzzusagen. Zudem kritisierten die kommunalen Vertreter, „dass der Gesetzentwurf allein die Länder adressiert“. Es sei zu befürchten, dass „nur ein geringer Teil des ohnehin schmal bemessenen Entlastungsvolumens bei den Kommunen ankommen wird“.
Fast zehn Milliarden Euro trat Bayern 2022 an andere Bundesländer ab. Nun will Ministerpräsident Söder klagen. Ist das unsolidarisch oder wird Bayern tatsächlich geschröpft? Ein Gespräch mit dem Finanzwissenschaftler Thiess Büttner.
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