SZ 12.03.2026
15:49 Uhr

(+) Erlangen: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Stadtratskandidaten


Er war rechtskräftig verurteilt und hätte nicht zur Wahl antreten dürfen: Ein Kandidat kostet die AfD 9900 Stimmen und einen Sitz im Stadtrat – und sieht sich jetzt einem weiteren Strafverfahren ausgesetzt.

(+) Erlangen: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Stadtratskandidaten
Ein Stadtratskandidat hat die AfD in Erlangen fast 10 000 Stimmen gekostet. Foto: Carsten Koall/dpa

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat ein Verfahren gegen einen AfD-Kandidaten der Stadtratswahl in Erlangen eingeleitet. Nach Angaben einer Sprecherin ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der „Fälschung von Wahlunterlagen“.

Demnach soll der Kandidat bei der Stadt Erlangen nicht angegeben haben, dass er zu einer Bewährungshaftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist. Aufgrund dieser Strafe sei der Kandidat nicht wählbar gewesen. Der neue strafrechtliche Vorwurf besteht nun darin, dass er dies hätte wissen und vor seiner Kandidatur hätte angeben müssen.

Gemäß Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bestraft, wer sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist. Nach Auffassung der Stadt Erlangen traf dies auf den Kandidaten zu.

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Am Dienstag hatte die Stadt angegeben, von der Nicht-Wählbarkeit des Kandidaten erst am Donnerstag vor der Urnenwahl durch ein Schreiben der Justizbehörden erfahren zu haben – also bereits nach Beginn der Briefwahl. In entsprechenden Formularen habe der Kandidat dies zuvor verschwiegen.

Die insgesamt 9900 Stimmen für den Kandidaten auf der AfD-Liste wurden dadurch im Nachhinein für ungültig erklärt und mussten aus dem vorläufigen Endergebnis wieder gelöscht werden. Der AfD wären nach einer vorläufigen Zählung zunächst vier Sitze zugekommen. Nach Herausnahme der ungültigen Stimmen verblieben ihr nur noch drei Sitze. Der verlorene Sitz ging an die Grünen.

Die Stadt hatte angekündigt, einen Strafantrag gegen den Kandidaten zu prüfen für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus Ermittlungen wegen Fälschung von Wahlunterlagen einleitet. Dies dürfte nun hinfällig sein. Nach den der Stadt vorliegenden Informationen wurde die Bewährungshaftstrafe für den Kandidaten bereits im Jahr 2023 rechtskräftig. Dies – und folglich seine Nicht-Wählbarkeit – hätte er aus Sicht der Stadt zwingend vor seiner Kandidatur zur Kommunalwahl 2026 angeben müssen.

Der AfD-Kreisvorsitzende Robert Aust hatte am Dienstag im SZ-Gespräch angekündigt, der Kandidat werde nicht mehr lange Mitglied in der Partei sein. Nach Angaben des AfD-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt ist der vormalige Kandidat inzwischen tatsächlich aus der Partei ausgetreten. Eine Frist zur Stellungnahme ließ er am Donnerstag ohne Reaktion verstreichen.

Thomas Jung kann auf Zahlen verweisen, von denen die Genossen sonst nur träumen können: Zum fünften Mal zum Oberbürgermeister in Fürth gewählt, mit 72 Prozent, bei sechs Gegenkandidaten. Das hat durchaus Gründe.

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