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19.03.2026
10:36 Uhr
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Die deutsche Regelung verstoße gegen EU-Recht, urteilen die Richter. Den Schienenverkehrsunternehmen drohen nun Mehrkosten in Milliardenhöhe, bundesweit könnten Zugverbindungen im Nah- und Regionalverkehr gestrichen werden.

Bahngleise am Bahnhof Stralsund: Für die Nutzung muss bezahlt werden, doch wie viel, ist umstritten. Stefan Sauer/dpa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Regelung zur Begrenzung der Trassenpreise im Regional- und Nahverkehr auf der Schiene für ungültig erklärt. Die nationale Regelung stehe europäischem Recht entgegen, weil ihr zufolge die Entgelte mithilfe einer mathematischen Formel nach gesetzlichen Vorgaben festgelegt werden müssen. Dies sei zu unflexibel und schränke den Spielraum des Schienennetzbetreibers zu stark ein.
Die Branche hatte mit Spannung auf das Urteil des EuGH geschaut, denn die Konsequenzen dürften groß sein. Mit dem Wegfall der Trassenpreisbremse könnten nun Mehrkosten in Milliardenhöhe auf die Schienennahverkehrsunternehmen zukommen, möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Ziel der Preisbremse war es, Preissteigerung zu begrenzen, damit der Nahverkehr für Länder und öffentliche Auftraggeber planbar und bezahlbar bleibt. Nun müssen andere Lösungen gesucht werden.
Um die Kostensteigerungen aufzufangen, könnten nun bundesweit Regional- und Nahverkehrszüge gestrichen werden, warnte der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN). „Es werden am Freitag nirgendwo Züge stillstehen“, hatte im Vorfeld BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann gesagt. Aber es gehe doch um viel Geld. Auswirkungen wie zum Beispiel das Streichen von Verbindungen drohten allerdings frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres.
Die Deutsche-Bahn-Tochtergesellschaften DB Infrago und DB Regio-Netz betreiben den größten Teil der Schienennetze in Deutschland. Für die Nutzung ihrer Schienennetze verlangen sie Entgelte, die von der Bundesnetzagentur zu genehmigen sind. Mit diesen Mitteln finanziert die Bahn unter anderem die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Investitionsbeiträge des bundeseigenen Konzerns in das mehr als 33 000 Kilometer lange Schienennetz in Deutschland.
Die Bundesnetzagentur genehmigte die Entgelte für 2024 und 2025 nur in geänderter Höhe: Durch eine Deckelung dieser sogenannten Trassenpreise war der Regionalverkehr von den starken Erhöhungen der Schienenmaut in den vergangenen Jahren weitgehend verschont geblieben, anders als Fern- und Güterverkehr.
DB Infrago und DB Regio-Netz hatten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln gewandt, weil sie die ursprünglich beantragten Entgelte erheben wollen. Das deutsche Gericht legte den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob die deutsche Entgeltberechnung EU-Recht verletzte. Denn laut diesem EU-Recht müssen Infrastrukturbetreiber – innerhalb eines bestimmten Rahmens, der von den Mitgliedsstaaten gesetzt werden darf – in ihren Preisentscheidungen unabhängig bleiben. Die Kölner Richter sahen den Spielraum der Betreiber beeinträchtigt. Der EuGH bestätigte diese Ansicht nun.
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