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22.07.2026
21:29 Uhr
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Paramount Skydance darf im Europäischen Wirtschaftsraum den Konkurrenten Warner Bros. Discovery übernehmen. Nur im Kino-Segment bedarf es einer Zusage.

Der größte Leveraged Buyout der Finanzgeschichte macht Fortschritte, jedenfalls im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Hier darf Paramount Skydance (PSKY) seinen Mitbewerber Warner Bros. Discovery (WBD) kaufen. Das hat die als Wettbewerbsbehörde zuständige EU-Kommission am Dienstag bekanntgegeben. In den USA hingegen hat ein US-Bundesgericht am Montag die 110 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme vorerst ausgesetzt.
Dort führen mehrere US-Bundesstaaten Klage gegen den Zusammenschluss Paramount Skydances mit Warner Bros Discovery. Die Kläger argumentieren, dass die Übernahme den Wettbewerb bei Film- und Fernsehangebot einschränken und somit Kinos, Kabelfernsehsendern und Verbrauchern in den USA erheblicher Schaden zugefügt würde.
Diese Bedenken teilt die EU-Kommission laut ihrer Mitteilung nur in einem Teilbereich, nämlich beim Vertrieb von Kinofilmen. Denn Paramount betreibt ein Joint Venture mit dem Konkurrenten NBC Universal. Das Joint Venture heißt United International Pictures (UIP) und vertreibt in 19 EWR-Ländern Filme beider Konzerne an Filmtheater. Würde UIP auch noch das Portfolio WBDs vertreiben, wäre das zu starke Konzentration von Marktmacht in einer Hand, fürchtet die Kommission.
Um die riesige Übernahme nicht zu gefährden, hat PSKY sich dazu verpflichtet, binnen 13 Monaten ab Durchführung der Übernahme WBDs aus UIP auszusteigen. Zehn Jahre lang dürfen Paramount und Universal sich auch auf andere Weise nicht beim Vertrieb von Kinofilmen im EWR absprechen. Für den gleichen Zeitraum darf Paramount's Distributor im EWR zusätzlich nur Filme maximal eines der drei Studios Disney, Universal oder WBD feilbieten.
Die Kommission hat außerdem die Auswirkungen der Übernahme auf Wettbewerb in den vier Bereichen Filmproduktion, Produktion und Lizenzierung anderer audiovisueller Inhalte (insbesondere Fernsehproduktionen), Großhandel mit Programmkanälen (Fernsehsender) sowie den Einzelhandel mit audiovisuellen Diensten (Streamingplattformen) überprüft (Az. M.12278). Dort hat die Behörde keine Bedenken.
Bei Filmstudios sieht sie ausreichenden Wettbewerb durch Mitbewerber in den USA sowie Europa. Auch was die audiovisuellen Angebote anbelangt, sei ausreichend Konkurrenz vorhanden, meint die Kommission. Bei Bezahlfernsehen für Kinder gäbe es zwar erhebliche Überschneidung zwischen PSKY und WBD, doch stellten Streamingplattformen genügend Inhalte für Kinder bereit, um der Marktmacht des größeren Unterhaltungskonzerns entgegenzuwirken.
Das Gerichtsverfahren in den USA ist am US-Bezirksgericht für den Norden Kaliforniens anhängig. Es heißt California et al v Paramount Skydance und trägt das Az. 4:26-CV-07116.
(ds)