Seit Juli vergangenen Jahres überprüft die Universität Hamburg die dort 1997 eingereichte Doktorarbeit der Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf. Wie der Sprecher der Hochschule der F.A.Z. mitteilte, dauert das Verfahren noch an. Derzeit könnten keine abschließenden Bewertungen vorgenommen werden, hieß es. „Daraus lassen sich keine zusätzlichen oder weiterführenden Rückschlüsse ziehen.“ Die Rechtswissenschaftlerin erregte im Sommer des vergangenen Jahres in Berlin nationales Aufsehen. Die SPD hatte sie als Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagen. Die Koalitionspartner CDU und CSU lehnten die Berufung der Juristin aber vor allem wegen ihrer Haltung zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ab. Die hessische SPD zeigt Solidarität In der Debatte spielten auch Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine Rolle. Sie hatten Parallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation und der Habilitation ihres Ehemanns zum Gegenstand. Nachdem Brosius-Gersdorf von einer Kandidatur für Karlsruhe abgesehen hatte, stellte sich die hessische SPD Mitte Januar demonstrativ auf ihre Seite, indem sie ihr den nach dem früheren Ministerpräsidenten Georg August Zinn benannten Preis verlieh. Sie habe sich durch ihr langjähriges wissenschaftliches Engagement, vor allem im Verfassungs- und Sozialrecht, große Verdienste erworben, hieß es in der offiziellen Begründung. Ein von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann im Sommer des vergangenen Jahres beauftragter Bonner Anwalt hatte festgestellt, dass sie ihre Arbeit allein geschrieben habe. Für den „Ghostwriter-Vorwurf“ gebe es „keine Tatsachengrundlage“. Die dafür genannten Belegstellen rechtfertigten einen solchen Verdacht nicht. Eine von dem Ehepaar mit einem vorläufigen Kurzgutachten beauftragte Stuttgarter Kanzlei kam zu dem Schluss, dass sich weder ein Plagiatsvorwurf begründen lasse noch die Wissenschaftlichkeit beider Arbeiten infrage stehe. Die Anwälte hielten es für „höchst unwahrscheinlich“, dass die Universität Hamburg für die bei ihr eingereichte Doktorarbeit ein Überprüfungsverfahren einleiten werde. Tatsächlich hatte die Universität zunächst von einer Überprüfung abgesehen, weil keine Vorwürfe an sie herangetragen wurden. Dies ist aber die Voraussetzung, um sich mit der Sache zu beschäftigen. Dazu kam es im Juli. Etabliertes Prüfungsverfahren Wenn eine Universität Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten erhält, werden diese zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. „Ob die Hinweise tatsächlich belastbar sind und einen möglichen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis erkennen lassen, wird in der Vorprüfung geklärt“, so der Sprecher der Universität Hamburg. Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Auf der Grundlage sämtlicher vorliegenden Informationen und Unterlagen wird in einem Ombudsverfahren schließlich der gesamte Sachverhalt bewertet. Darum geht es gegenwärtig. In dem Gremium, das die Prüfung vornimmt, sind beispielsweise die einzelnen Fakultäten, aber auch ein Student und die Verwaltung vertreten. Zu den hierfür an der Uni Hamburg geltenden Regeln zählt „insbesondere die strikte Wahrung der Vertraulichkeit bezüglich des Sachstands und sämtlicher Details“. Darum bleibt auch die sich aufdrängende Frage, wie lange das Verfahren noch dauern wird, unbeantwortet. Ein knappes Jahr scheint nicht über der durchschnittlichen Dauer solcher Verfahren an deutschen Hochschulen zu liegen. Wenn noch externe Gutachter hinzugezogen werden, kann dies die Sache ebenso in die Länge ziehen wie die gleichzeitige Beschäftigung mit zwei wissenschaftlichen Arbeiten – wie im Fall von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann.
