FAZ 23.09.2026
15:05 Uhr

auflagen erfüllt: Die EU-Kommission will Magyar mit vier Milliarden Euro belohnen


Nach Auffassung der EU-Kommission hat Budapest die Reformbedingungen sogar übererfüllt. Damit ist der Weg für Ungarn frei, um auch an weitere Mittel zu gelangen.

auflagen erfüllt: Die EU-Kommission will Magyar mit vier Milliarden Euro belohnen

Péter Magyar hatte im Mai einen Wettlauf gegen die Zeit aufgenommen – nun sieht alles danach aus, als habe der ungarische Ministerpräsident ihn gewonnen. Am Mittwoch schlug die EU-Kommission dem Rat der Mitgliedstaaten vor, 4,2 Milliarden Euro für Ungarn freizugeben, die Ende 2022 wegen Rechtsstaatsmängeln eingefroren worden waren. Es handelt sich um Geld aus drei Kohäsionsfonds, mit denen die EU-Kommission Verkehrsprojekte, städtische Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz fördert. Die Kommission erkennt nicht nur an, dass Budapest 17 Reformauflagen erfüllt hat. Sie bescheinigt der neuen ungarischen Regierung sogar, dass sie über das Notwendige hinausgegangen sei, insbesondere mit dem Beitritt zur EU-Staatsanwaltschaft. Schon Ende Mai hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Magyar die Auszahlung von insgesamt 16,4 Milliarden Euro zugesagt, wenn er alle Reformen pünktlich umsetze. Ursprünglich hatten die Mitgliedstaaten Ende 2022 auf Vorschlag der Kommission gut 6,3 Milliarden Euro gesperrt. Es war der erste und bislang einzige Fall, in dem die EU eine neue Verordnung zum Schutz des EU-Haushalts vor Korruption und Betrug anwendete. Weil Kohäsionsmittel in einem vorgegebenen Zeitraum abgerufen werden müssen, Ungarn die Auflagen aber nicht erfüllte, sind davon 2,1 Milliarden Euro verfallen. Zum Jahreswechsel wäre eine weitere Milliarde Euro hinzugekommen, hätte Magyar nicht das Ruder herumgeworfen. Die Integritätsbehörde wurde gestärkt Der Erfolg von Mittwoch, dem die Staaten noch zustimmen müssen, zeichnet den nächsten Schritt schon vor: die Freigabe von zehn Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds, davon 6,5 Milliarden Euro an Zuschüssen, der Rest sind Kredite. Schließlich hatten die Mitgliedstaaten die 17 Auflagen seinerzeit auch in den 27 sogenannten Supermeilensteinen verankert, die erfüllt sein müssen, bevor das Geld fließen kann. Es war der schwierigste Teil der Bedingungen. Und Magyar blieben lediglich vier Monate, um ihnen nachzukommen. Formal hat die EU-Kommission noch bis Ende November Zeit, um zu prüfen, ob alle 27 Auflagen eingehalten wurden. Doch mit der Entscheidung von Mittwoch ist der Weg zu einem positiven Gesamturteil gepflastert. Im Einzelnen erkennt die Kommission an, dass die neue Regierung die Integritätsbehörde gestärkt und ein umfangreiches System für Vermögenserklärungen geschaffen hat. Dies ist auch ein Beispiel für die Übererfüllung. So wurde zum einen der Kreis von Amtsträgern ausgeweitet, der seine Vermögenswerte offenlegen muss. Zum anderen bekam die Integritätsbehörde größere Befugnisse, um den Inhalt der Erklärungen überprüfen zu können. Öffentliche Stiftungen aufgelöst Verankert ist nun auch, dass Personen, die mit Amtsträgern in einem Haushalt leben, also etwa Ehepartner, ebenfalls ihr Vermögen deklarieren müssen. Dagegen hatte sich die Regierung von Viktor Orbán stets gesträubt, was die Möglichkeit eröffnete, dass etwa Unternehmensbeteiligungen übertragen und Interessenkonflikte so verschleiert werden. Die neuen ungarischen Regeln gehen auch deutlich über Offenlegungspflichten in Deutschland hinaus. Zudem bescheinigt die Kommission Budapest, dass es die Kompetenzen von Straf- und Ermittlungsbehörden ausgeweitet hat, staatliche Entscheidungen zu überprüfen. Erhöht wurde auch die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. In Orbáns Zeiten gab es oft nur einen Bieter, und zwar aus seinem privaten Umfeld. Außerdem hat die neue Regierung die von Orbán geschaffenen „Stiftungen im öffentlichen Interesse“ wirksam beendet. Tatsächlich wurden so öffentliche Mittel der unabhängigen Kontrolle entzogen und Vertrauten Orbáns übertragen. Das betraf insbesondere Universitäten und führte dazu, dass die EU-Kommission Ungarn Ende 2022 auch von zwei Programmen ausschloss: Erasmus für den Studentenaustausch und Horizon Europe für Forschung. Dieser Schaden ließ sich nie genau quantifizieren, weil diese Mittel im Wettbewerb vergeben werden. Doch dürften Ungarn so mehrere Hundert Millionen Euro entgangen sein. Eingefroren wurden darüber hinaus 2,2 Milliarden Euro, die für den Ausbau von Forschungskapazitäten, die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und die Förderung benachteiligter Studenten vorgesehen waren. Es ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission auch diese Mittel freigibt, sobald der Rat der Mitgliedstaaten ihren Vorschlag von Mittwoch angenommen hat. Dafür bleibt ein Monat Zeit, es reicht die qualifizierte Mehrheit. Was dann noch eingefroren ist, sind Mittel im Zusammenhang mit der Diskriminierung von nicht heterosexuellen Personen (540 Millionen Euro) und mit der Nichtbefolgung von EU-Asylrecht (30 Millionen Euro). Hier erwartet Brüssel auch von Magyar noch weitere Reformen.