Unter dem idyllischen Namen „Happy Forest Quarter“ sollte es ein Vorzeigeprojekt für die Stadt Pirmasens werden: 2016 kaufte ein Frankfurter Rechtsanwalt knapp 70 Wohnungen in der rheinland-pfälzischen Stadt, um sie in ein Ferienparadies für Erholungssuchende aus Kuwait oder Qatar zu verwandeln. Später entstand die Idee, die Wohnungen an Unternehmer aus dem Ausland zu vergeben. Ein Traum für Gewerbesteuer-Einnehmer, der spätestens am 13. April 2023 platzte – dem Tag der Razzia. Denn irgendwann kam der Verdacht auf: Hier wird versucht, wohlhabenden Ausländern illegal eine Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen. „Edelschleusung“ nennen die Strafverfolgungsbehörden das. Und im Fokus der Ermittlungen stand der Frankfurter Rechtsanwalt. Zwischen 20.000 und 35.000 Euro für eine Schleusung erhalten Mehr als drei Jahre später sitzt dieser am Montag auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts. Der Anklage nach soll der Fünfzigjährige „federführend eine Infrastruktur zur Schleusung von überwiegend wohlhabenden Ausländern in die Bundesrepublik aufgebaut“ haben. 20 Fälle wirft die Generalstaatsanwaltschaft ihm vor, in denen er von 2021 bis 2023 Mandanten aus China, Iran, dem Irak, dem Sudan, der Türkei und Vietnam illegal beim Erlangen von Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland beraten und unterstützt haben soll. Außer den Wohnungen in Pirmasens habe er dafür auch eine Immobilie in Saarbrücken benutzt. Für die Schleusungen soll er jeweils zwischen 20.000 und 35.000 Euro erhalten haben. Das Vorgehen wird in der Anklage als immer gleich beschrieben: Menschen aus dem Ausland hätten zum Schein Firmen gegründet, Büroräume gemietet und ein Gewerbe angemeldet. Anschließend seien sie nach Deutschland gereist und hätten dort mithilfe des Frankfurter Rechtsanwalts eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. In einigen Fällen hätten sie versucht, ihren Ehepartner ebenfalls nach Deutschland zu holen. Die Ankläger sind überzeugt, dass der Jurist nicht allein gehandelt hat: Mit ihm sind ein 49 Jahre alter Mann und zwei Frauen angeklagt. Der Neunundvierzigjährige soll bei einigen Fällen ein entkerntes, ehemaliges Hotel für die Einrichtung von Scheinunternehmen und Scheinwohnsitzen zur Verfügung gestellt haben, das einer von ihm geführten Gesellschaft gehört. Dafür soll er fingierte Mietverträge und Wohnungsgeberbescheinigungen ausgestellt haben. Angeklagter wurde Stelle vom Jobcenter vermittelt Einer 50 Jahre alten Frau werfen die Strafverfolger vor, an 17 Fällen in Pirmasens beteiligt gewesen zu sein. Sie soll dort in einem in dem Immobilienkomplex eingerichteten „Business Center“ die für die eingerichteten Scheinfirmen und Scheinwohnsitze bestimmte Post entgegengenommen und an die dort gemeldeten oder als Unternehmensverantwortliche erfassten Personen elektronisch weitergeleitet haben. Damit hätten die Angeklagten den Anschein einer Geschäftstätigkeit oder eines regulären Wohnsitzes aufrechterhalten wollen. Zudem soll die Frau verantwortlich dafür gewesen sein, Aufenthaltserlaubnisse für diesen Personenkreis zu beantragen. Die dritte Angeklagte, ebenfalls 50 Jahre alt, soll Ähnliches in Saarbrücken übernommen haben. Das Besondere in ihrem Fall: Die Stelle wurde der Langzeitarbeitslosen vom Jobcenter der Agentur für Arbeit vermittelt. Die Hälfte ihres Gehalts habe der Hauptangeklagte gezahlt, die andere Hälfte die Arbeitsagentur. Die Frau sagt, sie habe irgendwann schon Verdacht geschöpft, dass etwas nicht stimme. Der Angeklagte habe sie aber beruhigt und erklärt, dass alles mit rechten Dingen zugehe und sich der Einzug der Firmen nur wegen der Corona-Pandemie verzögere. Ab und zu hätten auch ein paar Menschen in dem Bürogebäude gearbeitet. Von dem Hauptangeklagten hört man an diesem Tag selbst nichts. Er will sich laut einem seiner Verteidiger im Laufe des Prozesses äußern. Nur ein Detail ist schon am ersten Tag zu erfahren: Nach Angaben des Verteidigers ist er nicht mehr als Rechtsanwalt tätig. Auf die Nachfrage der F.A.Z., seit wann das so sei und ob es sich um einen freiwilligen Verzicht handele oder ihm die Zulassung entzogen worden sei, verweist einer seiner Verteidiger darauf, dass dies in der Verhandlung noch erörtert werden solle. Eine Antwort der Rechtsanwaltskammer Frankfurt blieb bis Redaktionsschluss aus. Der Prozess ist bis Januar 2024 terminiert. Wie der Vorsitzende Richter mitteilte, haben die Prozessbeteiligten vor dem Beginn der Verhandlung über einen möglichen „Deal“ gesprochen, bei dem nach einem Geständnis die Verfahren gegen die Nebenangeklagten gegen Geldzahlung eingestellt werden könnte. Dann müsste der Prozess nur noch gegen den Hauptangeklagten fortgeführt werden. Aktuell dürfte daraus nichts werden: Der Staatsanwalt teilte mit, dass aus seiner Sicht die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht gegeben seien.
