Im Prozess gegen Mitglieder der Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Verurteilungen ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus war das nebenan schlafende Betreiberpaar mit seiner kleinen Tochter nur durch Glück nicht verletzt worden. Außerdem sollen Mitglieder der Gruppe „Pädo-Hunting“ – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben. Der Prozess fand wegen des jungen Alters der acht Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die Anklage war im März öffentlich verlesen worden. Die „Letzte Verteidigungswelle“ wollte nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft die demokratische Ordnung durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner umstürzen.
