Wer eine Spielbank betritt, weiß, dass es hier viel zu verlieren, manchmal aber auch etwas zu gewinnen gibt. Den großen Jackpot – den Traum eines jeden Spielers. Diesen Traum teilt auch Jörg T., Mitte 50. T. spielt in einer Septembernacht im Jahr 2025 im Casino Bad Homburg an einem der 190 Automaten. Genauer gesagt an Automat Nummer 57. Und dieser zeigt, nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen, einen Gewinn an. Knapp 26.000 Euro, behauptet T.. Er hat sogar ein Foto des Displays gemacht, auf dem die Summe angezeigt wird. Lediglich 218,37 Euro, behaupten Vertreter der Spielbank, stünden ihm aber zu. Es habe sich um einen Fehler im System gehandelt, der fünfstellige Betrag sei erst einige Minuten, nachdem die Gewinnsumme von knapp 220 Euro angezeigt worden sei, durch einen Computerfehler auf dem Display aufgetaucht. Die Summe sei an einem anderen Automaten gewonnen und auch ausgezahlt worden. Alles belegbar durch Bons, Zeugen, Unterschriften und Videomaterial. Kläger und Beklagte begegnen sich nun, zumindest virtuell, vor dem Frankfurter Landgericht wieder. Denn T. sowie sein Anwalt lassen sich via Videokonferenz zuschalten. Die Stimmung im Saal ist trotzdem aufgeheizt. Die Klägerseite verlangt die Auszahlung des vermeintlichen Gewinns, die Beklagtenseite weigert sich. Ein Vergleich wird ausgeschlossen. Und so begibt sich Richter Volker Konopatzki zumindest gedanklich in eine Spielbank; lässt sich genau erklären, was eigentlich passiert, wenn ein Automat einen Gewinn meldet. „Ich will genau verstehen, wie es funktioniert“, sagt er. Videoaufnahmen des Abends werden ausgewertet Und so erfährt er: Wird entweder ein Jackpot an einem der insgesamt 190 Automaten, die automatisch an einem hauseigenen Sondergewinnspiel teilnehmen, geknackt, steigt die Gewinnsumme über einen vierstelligen Betrag oder wird ein Spiel verlassen, friert der Bildschirm ein. Ein Weiterspielen ist dann für einige Zeit nicht möglich. Einfrieren bedeutet aber nicht, dass nichts passiert. Es blinkt und piept, Anzeigen ploppen auf und verändern sich, Lichter leuchten. An so einem Automaten ist viel los. Wenn ein Gewinn erzielt wird, sowieso. Das behauptet auch der Kläger, der die angeblich zuerst angezeigten 218,37 Euro, die in einem gesonderten Bereich des Displays dargestellt werden, nicht gesehen haben will. Er habe nur durch die Signalleuchte sowie den Hinweis „Call the Attendant“, also „Informieren Sie einen Mitarbeiter“ wahrgenommen, dass er den Jackpot geknackt habe. Eine Aufforderung, die eigentlich unnötig erscheint, löst der Hinweis eines höheren Gewinns ohnehin eine Alarmierung eines Mitarbeiters aus. Erst später habe er die Summe gesehen: rund 26.000 Euro. Von dieser Anzeige hat er sogar ein Foto gemacht – um zur Kasse zu gehen „und sich das Geld auszahlen zu lassen“, wie er sagt. Denn so richtig Schwung sei nicht in die Sache gekommen. Er habe erst einmal warten müssen, bis sich überhaupt jemand bei ihm gemeldet habe. Alles ein Versehen, ein Fehler im System, sagt hingegen ein Mitglied der Geschäftsführung der François-Blanc-Spielbank. Der kleinere Betrag sei gewonnen worden, das sei unumstritten. Die Anzeige, die einige Minuten nach dem ersten Gewinn aufgeploppt sei, habe aber einem anderen Automaten gegolten. Wie aufklären, was im ersten Moment so eindeutig erscheint? Denn gilt nicht automatisch: Was angezeigt wird, wird ausgezahlt? Ein Video des Abends liegt vor – ist aber zu pixelig, um zweifelsfrei zu belegen, dass der Geldbetrag in seiner Höhe wechselt. „Die Anzeige hat juristisch eine Bedeutung, weil die Spielbank darüber mit dem Kunden kommuniziert“, sagt Richter Konopatzki. Es könne nicht sein, dass die Spielbank einfach auf einen Computerfehler verweise und sich dann zurücklehne. Auf diese Art und Weise wäre das System Spielbank „tot“, sagt er. „Das Vertrauen leidet ein Stück weit.“ Aber er fragt auch: Wie handeln, wenn der Fall genau andersherum gelagert wäre? Wenn erst die höhere, dann die niedrigere Summe angezeigt würde? Würde der Kläger dann auch darauf bestehen, dass die zuletzt sichtbare Anzeige die korrekte ist? Die Entscheidung des Gerichts soll am 4. September verkündet werden.
