FAZ 12.03.2026
16:36 Uhr

Social-Media-Posts: Freiburg-OB durfte sich so darstellen


Musste der Freiburger Oberbürgermeister auf seinem Social-Media-Account Zurückhaltung üben? Das Regierungspräsidium hat diese Frage verneint. Doch es gibt auch ganz andere Rechtsauffassungen.

Social-Media-Posts: Freiburg-OB durfte sich so darstellen

Von welchem Zeitpunkt an vor einer Wahl muss der erneut antretende Amtsinhaber Zurückhaltung üben in seiner Selbstdarstellung, wenn diese von der Stadt verbreitet wird? Diese Frage entzündete sich an Postings des Freiburger Oberbürgermeisters Martin Horn (parteilos), die dank emotionaler Bildsprache mehr werbend als informierend waren. Nun hat das Regierungspräsidium Freiburg festgestellt, dass diese Social-Media-Beiträge keine unzulässige Wahlwerbung darstellten. Die Beiträge hätten einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg aufgewiesen und seien somit von der Äußerungsbefugnis des Oberbürgermeisters umfasst. „Sachgerechte und objektiv gehaltene Information“ „Kritisiert wurden in der medialen Berichterstattung insbesondere zwei Beiträge mit dem Deutschen Roten Kreuz, die am 28. Januar und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Diese sind nach Auffassung des Regierungspräsidiums zulässig, da sie eine sachgerechte und objektiv gehaltene Information über kommunale Aufgaben des Gemeinwohls, der Daseinsvorsorge sowie Sicherheit und Ordnung darstellen.“ Allerdings könnten in der unmittelbaren Vorwahlzeit auch neutral gehaltene Veröffentlichungen zur unzulässigen Wahlwerbung werden. Die Veröffentlichung der Beiträge mit dem Deutschen Roten Kreuz fand allerdings noch nicht in der „heißen Phase“ des Wahlkampfs statt, in der äußerste Zurückhaltung geboten ist. Das Regierungspräsidium sieht die „heiße Phase“ als „mindestens vier bis sechs Wochen vor der Wahl“. Der Zeitpunkt der kritisierten Veröffentlichungen war knapp drei Monate vor der Wahl am 26. April. Drei Monate sehen viele Experten allerdings sehr wohl als „heiße Phase“ an, etwa der Saarländische Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 1. Juli 2010 (Az. Lv 4/09). Der heutige Professor in Passau und damalige Wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht Tristan Barczak schrieb 2015: „Ein Zeitraum von drei Monaten vor dem Wahltag, in dem das Gebot äußerster Zurückhaltung zu beachten ist, erscheint danach geboten aber auch ausreichend.“ Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen meinte 2023, die „heiße Phase des Wahlkampfes“ beginne in zeitlicher Hinsicht in etwa dann, wenn der Wahltag bestimmt werde. Andere Juristen halten diesen Zeitpunkt, den das Bundesverfassungsgericht einst bestimmt hatte, für zu lang. Es könne bedeuten, dass ein Jahr lang Neu­tralität gelte. Im „Handbuch Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht“ des Verlags C.H. Beck aus dem Jahr 2022 heißt es daher: „Es erscheint vorzugswürdig, einen mehr oder minder festen Zeitraum von drei Monaten vor dem Wahltermin für die heiße Phase des Wahlkampfes ins Feld zu führen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Stichtagsregelung; vielmehr ist von einem graduellen Anstieg der Neutralitätspflichten auszugehen, die eine Entscheidung im Einzelfall unverzichtbar macht.“ Diesen Einzelfall hat das Regierungspräsidium nun zu den Postings zum Roten Kreuz entschieden. Neues Video der Verkehrsbetriebe Inzwischen haben die Verkehrsbetriebe Freiburg ein Video über eine als „Wimmelbahn“ bemalte Straßenbahn veröffentlicht. Gemalt sind Personen, die die städtischen Gesellschaften am Laufen halten, etwa als Müllarbeiter. Im Video sieht man 14 Personen, die dazu jeweils ein Adjektiv wie „bunt“, „lebenswert“ oder, man ist in Freiburg, „grün“ beisteuern, danach kommt der Oberbürgermeister ins Bild, der sich bei den Mitarbeitern bedankt, „für diesen Einsatz Tag für Tag“. Auch dieses Video ist möglich, denn in Freiburg hat die „heiße Phase“ des Wahlkampfs noch nicht begonnen, zumindest für das Regierungspräsidium. Am 19. Januar schrieb die „Badische Zeitung“ allerdings: „In einem OB-Wahljahr geht der Kampf um den Chefsessel im Freiburger Rathaus naturgemäß mit den Neujahrsempfängen in die heiße Phase über.“ Auch der von der CDU unterstützte Kandidat sieht sich, wenn man der Presse glauben darf, bereits seit einigen Wochen in der „heißen Phase“.