FAZ 14.08.2026
18:44 Uhr

Leihmutterschaftsverbot: Ein Kind ist keine Ware


Ein guter Vorstoß: Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion will auch die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland unter Strafe stellen.

Leihmutterschaftsverbot: Ein Kind ist keine Ware

Für die Unionsparteien ist die Affäre Spahn nicht ausgestanden. Im Gegenteil: Intern wird trotz Sommerpause engagiert darüber diskutiert, was Glaubwürdigkeit in der Frage der Leihmutterschaft bedeuten kann und muss. Die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina Wiesmann erhielt Dank und Zuspruch nicht nur von vielen Frauen in der Union für ihren Beitrag jüngst in der F.A.Z., in dem sie den Blick auf die Folgen einer solchen Entstehung für das Kind richtete – und eine mitfühlende Gesellschaft forderte. Auf diesem Weg geht nun die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König, einen Schritt weiter. Sie will nicht nur die Leihmutterschaft selbst, sondern auch deren Inanspruchnahme im Ausland unter Strafe stellen. Das ist konsequent, denn was nützt ein Verbot, das so leicht umgangen werden kann? Und es ist mitfühlend, denn ein Kind sollte man nicht bestellen können wie eine Ware. Was, wenn die „Ware“ nicht gefällt? Oder wie König fragt, wenn sich die Bestelleltern während der Schwangerschaft trennen oder sterben? Wem „gehört“ das Kind dann? Und was, wenn die austragende Mutter allen Verträgen zum Trotz doch eine Beziehung zu dem Wesen in ihrem Bauch entwickelt? Oder umgekehrt, wenn sie durch den Fremd-Körper in ihrem verkauften Körper ernsthafte psychische Probleme bekommt? An diesen Fragen wird deutlich, dass die unantastbare Menschenwürde immer wieder vor dem Hintergrund neuer (auch technischer) Möglichkeiten befragt, erkämpft und bewahrt werden muss.