Im Familiengericht soll künftig eine Vertrauensperson für die von Gewalt betroffenen Opfern zugelassen werden. Das fordert Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und kündigt eine entsprechende Bundesratsinitiative an. „Wir wollen den Opfern den Gang zum Gericht erleichtern und es einfacher für sie machen, gegen die Täter vorzugehen“, sagte Heinz. Der hessische Gesetzentwurf sieht einen neuen Paragraphen im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor. Die Betroffenen können selbst entscheiden, wer sie als Vertrauensperson begleitet – infrage kommen etwa Familienangehörige, Freunde, aber auch Psychologen oder Mitarbeiter von Opferschutzvereinen. Bisher können nur in Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten sowie in Gewaltschutzsachen Vertrauenspersonen bei einem gerichtlichen Termin anwesend sein. Die Teilnahme einer Vertrauensperson künftig in weiteren Verfahren zu ermöglichen, begründete Heinz damit, dass es sein könne, dass Opfer die Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht ohne diese Unterstützung gar nicht mehr betrieben. Vergangene Woche war der Justizminister mit einer Delegation drei Tage nach Madrid gereist, um sich über die Unterschiede der Frauensicherheit in Spanien und Deutschland auszutauschen. Heinz zufolge war eine der Erkenntnisse die „vollumfängliche Unterstützung der Opfer“ im Verfahren gewesen, die Spanien bietet. Die spanische Justiz schaffe ein Klima, indem es einfacher für Opfer sei, gegen die Täter vorzugehen. „Gerade bei der Verfahrensgestaltung können wir von unseren europäischen Freunden lernen“, sagte der Minister.
