FAZ 08.05.2026
08:27 Uhr

Feiern auf der Strasse: Aufeinander mehr Rücksicht nehmen


An warmen Tagen machen viele Gaststätten vor ihrem Eingang gute Geschäfte. Für Anwohner wird Außengastronomie am späten Abend schnell störend. Das muss aber nicht sein.

Feiern auf der Strasse: Aufeinander mehr Rücksicht nehmen

Der Mai ist gekommen, mehr Wirte stellen Tische und Stühle draußen vor die Tür. Viele Gäste nehmen dieses Angebot besonders an warmen Tagen gerne an. Kühlt es ab, helfen Decken oder Heizpilze. Bier, Wein oder etwas Geistreicheres heben die Stimmung. Das fröhliche Beisammensein zieht sich nicht selten bis in den späten Abend hinein. So ist es in vielen Städten in Rhein-Main und darüber hinaus. Bad Nauheim bildet da keine Ausnahme. Aber das gefällt nicht jedem, wie gerade ein Rechtsstreit zeigt. In der als beschaulich geltenden Kurstadt nimmt Außengastronomie augenscheinlich mehr Raum ein als noch vor einigen Jahren. Auf jeden Fall gilt das mit Blick auf eine Gaststätte, die seit dem vergangenen Jahr draußen außer Tischen und Stühlen zwischenzeitlich auch ein Zelt vorgehalten hat. Dergleichen schützt die Gäste vor Regen und abendlicher Kühle. Anwohner sehen das jedoch mit gemischten Gefühlen. Was dem Geschäft des Wirts dienen dürfte, stört sie am späteren Abend und hält sie ein Stück weit von der Nachtruhe ab. Denn die Gaststätte lasse den Außenbetrieb auch nach 22 Uhr laufen und spiele zudem Musik dazu ab – so lautet der Tenor mehrerer Beschwerden. Eine Anwohnerin hat sich nach eigenen Angaben erfolglos bei der Stadt über den Lärm beschwert. In der Folge hat sie die Stadt verklagt und vor dem Verwaltungsgericht Gießen recht bekommen. Zimmerlautstärke ist auf offener Straße im Zweifel spätabends zu laut Nun spielt dieser Fall zwar an einem bestimmten Ort. Aber Ärger dieser Art gibt es anderswo auch. Denn die Szenen gleichen sich, ob in Gießen oder Frankfurt, Friedberg oder Marburg, Darmstadt oder Butzbach. Nicht immer kommt es zu einer Klage. Das ist aber zweitrangig. In jedem Fall stellt sich die Frage: Hat der Einzelne auch das große Ganze im Blick? Nimmt er oder sie bewusst Rücksicht auf das Umfeld? Oder lässt er seiner Feierlaune auch spätabends einfach öffentlich freien Lauf nach dem Motto: Was interessieren mich andere, wenn es doch um mich geht? Bisweilen setzt das geltende Recht klare Grenzen. Dies gilt etwa in allgemeinen Wohngebieten. Dort sind Gaststätten zwar erlaubt. Doch müssen die in solchen Zonen geltenden Höchstwerte für Lärm eben beachtet werden. So manchen dürfte es wundern, wie still es abends zugehen muss: Zimmerlautstärke ist im Grunde schon zu laut. Das ergibt sich aus dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen zum Streit in der Kurstadt. Ein solcher Rechtsstreit ist im Zweifel überflüssig. Und zwar dann, wenn Menschen aufeinander die notwendige Rücksicht nehmen.