FAZ 30.09.2026
18:35 Uhr

Einigung zu Pflege: Was jetzt auf Versicherte zukommt


Keine SPD-Blockade mehr, aber weniger Einsparungen als zuvor geplant: Die Bundesregierung hat sich auf ein Pflegegesetz geeinigt, das im ersten Schritt vor allem höhere Belastungen für Zahler bringt.

Einigung zu Pflege: Was jetzt auf Versicherte zukommt

Nach zähem Ringen mit der SPD hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sein Pflegereformgesetz durchs Bundeskabinett gebracht und damit einen Schritt zur Entschärfung akuter Finanznöte der Pflegekassen geschafft. Allerdings hat ihm die SPD mit ihrem Widerstand gegen ein Kürzen von Leistungen deutliche Abstriche vom ursprünglichen Einsparziel abgerungen. Linnemann wendete indes die umstrittene SPD-Forderung nach einem Zugriff der Sozialkassen auf die Finanzen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) zumindest vorerst ab. Der am Mittwoch von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, insbesondere kinderlose Versicherte vom nächsten Jahr an spürbar stärker zu belasten, als es noch in einer Vorlage von Linnemanns Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) angelegt war. Dafür ist im Gegenzug eine etwas mildere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant. Ihre Höhe entscheidet für Gutverdiener darüber, bis zu welcher Summe Sozialbeiträge auf das Gehalt fällig werden. Auf der Ausgabenseite wurde hingegen eine zuvor geplante Kürzung von Leistungszuschlägen für Heimbewohner vertagt. Finanzlücke schrumpft weniger als zuvor geplant Unter dem Strich weist der Gesetzentwurf nun für das Jahr 2027 nur noch eine (die Pflegekassen entlastende) „Finanzwirkung“ von 6,25 Milliarden Euro aus. Das sind fünf Milliarden Euro weniger als von Warken geplant. Knapp 2,5 Milliarden Euro machen Einschränkungen von Kassenleistungen aus. Auf Beitragserhöhungen entfallen 3,8 Milliarden Euro. Für das Jahr 2028 steht nun eine „Wirkung“ von 14,5 Milliarden Euro in Aussicht, 3,6 Milliarden Euro weniger als zuvor. Neun Milliarden Euro entfallen dann auf ein Dämpfen von Leistungsausgaben. Einen Großteil trägt die Abkehr von einer „dynamischen“ Erhöhung der Versicherungsleistungen bei, welche die Ampelkoalition im Gesetz verankert hatte. Zudem soll künftig auch für gesetzlich Versicherte genauer geprüft werden, wer Anspruch auf welche Pflegeleistungen hat. Auf der anderen Seite werden die Zahler 2028 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Kasse gebeten. „Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden“, betonte Linnemann nach der Kabinettssitzung. Dies erfordere auch Einsparungen. Außerdem habe sich die Zahl der Empfänger von Pflegeleistungen binnen 20 Jahren auf sechs Millionen verdreifacht. Hauptgrund dafür sind politisch beschlossene Leistungsausweitungen und bisher weniger der demographische Wandel. Beitragssatz für Kinderlose steigt auf 4,5 Prozent vom Brutto Für Zahler ist nun vor allem dies geplant: Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Januar 2027 um die Hälfte, von bisher 0,6 auf 0,9 Prozent des Bruttolohns. Das macht eine Mehrbelastung von 3,3 Milliarden Euro im Jahr für diese Gruppe aus. Warkens Entwurf hatte nur eine Anhebung um 0,1 Punkte vorgesehen. Der Regelbeitragssatz für Versicherte mit einem Kind bleibt hingegen vorerst bei 3,6 Prozent stabil. Für Kinderlose gilt damit künftig ein Pflegebeitragssatz von 4,5 Prozent. Und ihr Gesamtbeitragssatz für alle Sozialkassen steigt auf das Rekordniveau von 43,2 Prozent. Allerdings soll nun die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener nicht so stark steigen wie zunächst geplant. Anstelle einer von Warken geplanten Anhebung um 14.400 Euro auf 84.150 Euro im Jahr sieht der aktuelle Kabinettsbeschluss nun einen Gleichschritt mit der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Deren Bemessungsgrenze steigt zum 1. Januar um 6750 Euro auf 76.500 Euro Jahresverdienst. Die Regierung erwartet dadurch jetzt noch Mehreinnahmen für die Pflegekassen von 500 Millionen Euro im Jahr. Zuvor wären es 1,2 Milliarden Euro gewesen. Kleine Änderungen gibt es zudem bei der Beitragspflicht von Minijobs. Schon Warkens Entwurf hatte vorgesehen, dass die Arbeitgeber dafür künftig neue Pflegebeiträge zahlen sollen. Nun verspricht sich die Regierung hiervon aber Mehreinnahmen von 1,4 statt 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Allerdings soll die Neuerung erst im Jahr 2028 statt 2027 greifen. Neue Kommission soll Zugriff auf Privatversicherte prüfen Hintergrund des aktuellen politischen Ringens ist eine Finanzlücke der Pflegekassen, die nach offizieller Schätzung im nächsten Jahr knapp acht Milliarden Euro beträgt und bis 2029 auf 17 Milliarden Euro anwächst. Würden gar keine Einsparungen beschlossen, müsste der allgemeine Beitragssatz um etwa einen Prozentpunkt steigen. Mit Mehrausgaben, wie sie die SPD anstrebt, würde der Finanzbedarf noch größer. Sie kämpft für höhere Leistungszuschläge an Heimbewohner („Pflegekostendeckel“) und will stärkere Personalkostensteigerungen zulassen. Schritte zu einer zweiten Stufe der Pflegereform soll nun auf Vorschlag Linnemanns eine Kommission erarbeiten und bis Januar Empfehlungen liefern. Einen genaueren Arbeitsauftrag wolle das Bundeskabinett in seiner nächsten Sitzung beschließen, kündigte der Minister an. Auf Drängen der SPD muss sich die Kommission dann auch der Frage zuwenden, wie der Staat die privaten Pflegeversicherungen anzapfen kann, um mehr Geld in die Sozialkassen zu lenken. Linnemann zufolge geht es dann vor allem darum, das Pflegesystem „noch mal grundsätzlicher, struktureller fit zu machen“ für das kommende Jahrzehnt.