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30.09.2026
18:15 Uhr
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Wegen Kritik an Nähe zu Angehörigen von Berliner Clan +++ Nach F.A.Z.-Recherche: Berliner SPD erwartet Erklärung von Eralp +++ Innenministerkonferenz beschließt nicht mehr einstimmig +++ alle Entwicklungen im Liveblog

Linnemann: „Sozialverträgliche Zuschüsse“ statt PflegedeckelIn der geplanten Kommission für weitergehende Pflege-Reformen soll es nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann nicht um die von der SPD geforderte Deckelung der Eigenanteile für Pflegekosten im Heim gehen. „Nein, der geht nicht in die Kommission“, sagte der CDU-Politiker dem „Heute Journal“ des ZDF auf eine Frage nach diesem SPD-Wunsch. „Also ein Deckel ist ja hochgradig gefährlich auch, das muss man einfach so sagen.“Linnemann argumentierte, dass der SPD-Vorschlag für Betroffene nur „vielleicht 300 Euro“ spare — bei einem Eigenanteil von mehr als 3.000 Euro. Zudem äußerte er die Sorge, dass eine Deckelung dazu führen könnte, dass „die Kosten weiter ausarten“, weil Anbieter die Preise erhöhen. Stattdessen kündigte der Minister an: „Wir werden an das Thema rangehen, indem wir sozialverträgliche Leistungszuschüsse einführen.\"Er verwies damit auf die 2022 eingeführten Leistungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Diese sind nach Aufenthaltsdauer im Heim gestaffelt und sollen die immer weiter steigenden Eigenanteile abfedern. Er nannte es mit Blick auf die Kommission als Auftrag, „dass man diese Zuschüsse sozialverträglich gestaltet“.
BSW legt Namen der Gründerin abDas BSW vollzieht zum 1. Oktober ihre angekündigte Umbenennung und kommt künftig ohne den Namen von Gründerin Sahra Wagenknecht aus. Das Kürzel bleibt aber. Beschlossen hatte die Partei den Wechsel von „Bündnis Sahra Wagenknecht“ zu „Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft“ schon im Dezember 2025. Wegen der Werbewirkung in den Landtagswahlkämpfen wurde die Anwendung aber verschoben. „Die Älteren werden sich erinnern: „Raider heißt jetzt Twix. Sonst ändert sich nix.\"“, erklärte die Partei. „Ganz ähnlich ist es beim BSW.“ Generalsekretär Oliver Ruhnert bekräftigte, es habe von Anfang an festgestanden, dass der Name der Gründerin nur für eine Übergangszeit Teil des Parteinamens sein würde. „Wir haben den Namen und die Popularität unserer Parteigründerin genutzt, um unser politisches Profil herauszustellen und als neue Kraft im Parteien-Dschungel erkennbar zu sein“, sagte Ruhnert. „Mittlerweile hat sich die Abkürzung BSW aber etabliert.“Für den neuen Namen hatte es nach Angaben der Partei Hunderte Ideen gegeben. Ein Parteitag entschied sich dann für die neue Langfassung des Kürzels BSW. Die ehemalige Linksfraktionsvorsitzende Wagenknecht hatte die Partei 2024 gegründet.
Die Marine hat einen neuen InspekteurMit einer feierlichen Kommandoübergabe ist am Mittwoch der bisherige Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Jan Kaack, in den Ruhestand verabschiedet worden. Vor mehr als vierhundert geladenen Gästen aus Bundeswehr, NATO und Übersee, Marinesoldaten in Paradeformation und dem Marine-Musikkorps an der Marineschule Mürwik würdigten Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Generalinspekteur Carsten Breuer den scheidenden Marinechef als einen herausragenden Offizier, der mehr als 40 Jahre lang das „blaue Tuch“ der Marine getragen hat. Insbesondere in den vergangenen vier Jahren hatte Kaack die Marine auf einen neuen Kurs gebracht, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine vor allem der völlig veränderten Sicherheitslage in Nord- und Ostsee geschuldet ist. Zu den Melodien, die Kaack sich zum Abschied wählte, gehörten „Pink Panther“ und ein Stück aus dem Film „Der mit dem Wolf tanzt“ in Erinnerung an zwei Schnellboote, auf denen er als junger Offizier gefahren ist, Panther und Wolf. Das Kommando über die deutschen Seestreitkräfte übernahm zum späten Nachmittag Konteradmiral Tobias Abry. Er versprach, die Marine weiter konsequent „auf die Bedrohung durch die Russische Föderation“ auszurichten. Dazu komme es darauf an, Machbarkeit, Verfügbarkeit und Skalierbarkeit der Seestreitkräfte weiter zu steigern. Abry, der zuvor lange Zeit zur See gefahren ist und in vielen nationalen und internationalen Stabsverwendungen Erfahrungen gesammelt hat, gab das Motto aus: „Mut und Optimismus sind Pflicht!“ Am Abend wurde Kaack mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet und der privaten Seefahrt überantwortet – als Segler gemeinsam mit Frau und Familie. Mehr über den neuen Marineinspekteur lesen Sie hier.
Institut für Menschenrechte fordert Verbotsverfahren gegen AfDDer Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat aufgefordert, so bald wie möglich ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu beantragen. Die Partei wolle die demokratische Grundordnung beseitigen, sagte Cremer bei der Anhörung zu einem möglichen Verbot der AfD im Thüringer Landtag. „In der AfD ist ein rassistisches, national-völkisches Weltbild fest verankert“, sagte er. Zudem sei sie eine Gefahr für sexuelle Minderheiten und Menschen mit Behinderungen. Die Partei habe sich zunehmend radikalisiert und wolle die demokratische Grundordnung beseitigen, sagte Cremer. Zwar gebe es zu Recht hohe Hürden für ein Verbotsverfahren einer Partei. „Im Fall der AfD sehe ich sie als erfüllt an“, sagte der Jurist. Der Thüringer AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser, rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion, sagte daraufhin zu Cremer: „Sie haben nicht mehr alle Tassen im Schrank.“ Der Vorsitzende des Justizausschusses, der AfD-Abgeordnete Ringo Mühlmann, mahnte seinen Kollegen zur Mäßigung.Nach Auffassung von Cremer agiert die AfD heute nicht mehr mit biologistischen Begriffen wie Rasse, sondern mit dem Begriff der Kultur. Menschen, die nicht der einheimischen Kultur angehörten, würden ausgegrenzt. Heute zeige sich der rassistische und national-völkische Charakter der AfD vor allem im rechtsextremen Konzept der millionenfachen Remigration, das die AfD übernommen habe. Cremer sagte, er schätze die Chancen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren als sehr gut ein.
Koçak gibt Sitz im Innenausschuss ganz aufDer Berliner Linke-Abgeordnete Ferat Koçak gibt nach Kritik an zu viel Nähe zu mutmaßlichen Angehörigen krimineller Clanstrukturen seinen Sitz im Innenausschuss des Bundestags ganz auf. „Ich möchte nicht, dass meine Kolleginnen und Kollegen und ihre wichtige parlamentarische Arbeit durch Angriffe auf meine Person zusätzlich belastet werden“, schrieb Koçak auf der Plattform X. Er hatte seine Ausschusstätigkeit wegen der Vorwürfe zuvor bereits ruhen lassen. „Ich bin weder kriminell noch unterstütze ich organisierte Kriminalität“, schrieb Koçak weiter. Gleichzeitig müsse er eingestehen: „Ich habe einen Fehler gemacht. Im Umgang mit meinem Kontakt zur Familie Remmo bin ich meinem Selbstverständnis nicht gerecht geworden. Ich war in der konkreten Situation naiv und mit der Situation überfordert. Dafür übernehme ich Verantwortung.“ Koçak stand nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin unter Druck, weil er freundschaftliche Chatnachrichten mit einem Sohn einer dem Clan-Milieu zugeordneten Großfamilie ausgetauscht hatte. Auf Fotos in sozialen Medien war er auf einer Wahlparty der Linken auch neben Ibrahim Ibrahim zu sehen. Nach Angaben des Vereins democ, der sich mit demokratiefeindlichen Bewegungen beschäftigt, ist dieser ein langjähriger Aktivist der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die in der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft ist.
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter HilfeAngesichts der Mitgliedschaft von Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp bei der vom Verfassungsschutz beobachteten Roten Hilfe wird auch das Thema Linksextremismus eine Rolle bei einem Vorgespräch für mögliche rot-grün-rote Sondierungen in Berlin spielen. „Wir werden das thematisieren“, sagte SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Er erwarte, dass Eralp hierzu ihre Position erläutere und die Gründe sowohl für ihre am Dienstag bekannt gewordene Mitgliedschaft als auch für ihren Austritt im vergangenen Jahr nenne.Am Dienstag war durch Recherchen der F.A.Z. bekannt geworden, dass Eralp bis zum vergangenen Jahr der Roten Hilfe angehörte, die der Verfassungsschutz als „erwiesen linksextremistische Bestrebung“ einstuft. Die Linke hatte die Abgeordnetenhauswahl am 20. September klar gewonnen und sich danach für eine Koalition mit Grünen und SPD ausgesprochen. Vor offiziellen Sondierungen soll am Donnerstag ein erstes Vorgespräch der drei Parteien stattfinden. Dabei soll es laut Krach auch um die Themen Antisemitismus und organisierte Kriminalität gehen.Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans. Weiterer Streitpunkt ist das Thema Vergesellschaftung. Die Linke will große Wohnungsunternehmen gemäß einem Volksentscheid enteignen, die SPD lehnt das ab.
Krach und Çağlar sind neue SPD-Fraktionsvorsitzende in BerlinDie Berliner SPD-Fraktion hat Steffen Krach und Derya Çağlar zu ihren Vorsitzenden gewählt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Fraktionskreisen. Der SPD-Landesvorsitzende und die bisherige stellvertretende Fraktionschefin führen die Fraktion gemeinsam. Bisher hatte es bei der Berliner SPD im Abgeordnetenhaus anders als bei Linken und Grünen keine Doppelspitze gegeben. Der bisherige langjährige SPD-Fraktionschef Raed Saleh hatte am Dienstag vergangener Woche überraschend bekannt gegeben, nicht wieder für das Amt zu kandidieren. Zwei Tage später waren Krach und Çağlar als Doppelspitze nominiert worden. Krach war SPD-Spitzenkandidat bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zog neu ins Landesparlament ein. Çağlar gehört ihm schon seit 2016 an. Die Wahl der Fraktionsspitze gilt als wichtiger Schritt bei der Neuaufstellung der Berliner Sozialdemokraten vor möglichen Sondierungsgesprächen mit Linken und Grünen.
Verfassungsrechtler sehen Anhaltspunkte für Wahlwiederholung in Sachsen-AnhaltLaut einem Bericht des „Spiegels“ sehen mehrere Staatsrechtler Anhaltspunkte dafür, dass die AfD in Sachsen-Anhalt ihren Landtagswahlkampf teilweise mit öffentlichen Mitteln der Landtagsfraktion unterstützt haben könnte. Damit könnte sie gegen Vorschriften zur Parteienfinanzierung verstoßen haben. Im Mittelpunkt stehen mindestens 18 sogenannte „Bürgerdialoge“, bei denen „mehr oder weniger offen Wahlkampf“ betrieben wurde. Nach Recherchen des ARD-Magazins „Kontraste“ gingen diese Veranstaltungen über einen bloßen Dialog zwischen Abgeordneten und Bürgern hinaus.Fraktionsmittel, die aus Steuergeldern bereitgestellt werden, dürfen nicht zur Finanzierung von Parteiwerbung oder im Wahlkampf verwendet werden. Die Juristin Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin und weitere Fachleute sehen deshalb Hinweise auf eine unzulässige, verdeckte Parteienfinanzierung. „Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“, sagte Schönberger dem „Spiegel“. Das sei „offensichtlich rechtswidrig“ und könne dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden könnte.Ob es tatsächlich zu einer Wahlanfechtung oder gar zu einer Wiederholung der Wahl kommt, ist noch offen. Über einen Wahleinspruch entscheidet zunächst der Landtag. Wird der Einspruch zurückgewiesen, kann anschließend das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau angerufen werden. Die Hürden für eine Wahlwiederholung sind hoch: Nach dem Grundsatz der Mandatsrelevanz kommt sie nur infrage, wenn ein festgestellter Wahlfehler die Sitzverteilung beeinflusst haben könnte.
Innenminister beschließen nicht mehr zwingend einstimmigDie Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister erfuhr, wurde diese Entscheidung bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen. Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in dem Gremium eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält.Die Frage, ob dieses Prinzip mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister beibehalten werden sollte oder nicht, war in der IMK schon länger diskutiert worden. Die IMK hat keine Geschäftsordnung. Vielmehr beruht das Prinzip der Einstimmigkeit, das die Möglichkeit eines Beschlusses auch bei Enthaltungen vorsieht, auf langjähriger Praxis. Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese ihre Politik koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an ihren Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil und bringt die Interessen des Bundes in die Beratungen ein. Das Spitzenpersonal der Sicherheitsbehörden des Bundes trägt bei den regulären Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden, zur aktuellen Lage vor.Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bei der Herbstkonferenz 2025 gesagt, sie gehe im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland davon aus, dass die IMK in einem solchen Fall dafür Sorge trage, „dass wir weiterhin beschlussfähig sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte“. Der hessische Innenminister, Roman Poseck (CDU), hatte damals gesagt: „Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal.“ Die IMK würde in einem solchen Fall alles dafür tun, um handlungsfähig zu bleiben.Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September war die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten, Ulrich Siegmund, mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. Für eine absolute Mehrheit fehlen der AfD drei Stimmen. Siegmund möchte sich dennoch nach eigenen Worten im Dezember zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. Vor der Landtagswahl hatte er noch mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene Mehrheit zu regieren.
Vorältestenrat in Magdeburg: Die AfD lenkt ein, die CDU streitetVor der konstituierenden Sitzung des Magdeburger Landtags am nächsten Dienstag haben sich die Fraktionen in mehreren Streitpunkten geeinigt. Die AfD rückte am Mittwoch in einer weiteren Sitzung des Vorältestenrates nach Angaben von Teilnehmern von ihrem ursprünglichen Vorschlag ab, die Ausschüsse des Landtags mit zwölf Abgeordneten zu besetzen und jeweils sechs Plätze davon für sich selbst zu beanspruchen. Dies hätte der AfD Blockademöglichkeiten beschert; andere Fraktionen hielten diesen Vorschlag für verfassungswidrig und kündigten Klagen gegen eine solche Verteilung an. Nun haben sich die Fraktionen im Vorältestenrat auf den ursprünglichen Vorschlag der Landtagsverwaltung geeinigt, die Ausschüsse mit elf Abgeordneten zu besetzen. Die AfD darf fünf Plätze besetzen, die CDU zwei und die anderen Fraktionen einen.Auch bei der Raumverteilung gab es nach Teilnehmerangaben eine Einigung. Die AfD rückte von ihrer Forderung ab, dass die Fraktionen von SPD und Grüne aus dem Hauptgebäude des Landtags ausziehen. Die SPD wird dies dennoch tun, nun allerdings freiwillig, und die bisherigen Räumlichkeiten der FDP in der Nähe übernehmen.Am kommenden Dienstag will sich dann der AfD-Politiker Tobias Rausch als Landtagspräsident zur Wahl stellen. Das BSW hat seine Zustimmung in Aussicht gestellt. Die CDU kündigte am Dienstag ihre Enthaltung an. Die AfD möchte auch noch die Geschäftsordnung ändern, damit sie zusätzlich noch einen Vizepräsidentenposten erhält. Im Kampf um einen weiteren Vizepräsidentenposten setzte sich in der CDU-Fraktion am Dienstag Carsten Borchert nach F.A.Z.-Informationen mit sieben zu fünf Stimmen gegen Daniel Sturm durch. Allerdings verlangt der abwesende CDU-Abgeordnete Lars-Jörn Zimmer nachträglich eine abermalige Abstimmung, weil auf der Tagesordnung keine Wahl angekündigt worden ist, sondern lediglich ein Bericht. In den Reihen der CDU gibt es Verärgerung über das Fernbleiben von Abgeordneten wie Zimmer bei einer wichtigen Sitzung, zumal kurz nach dem Wahldebakel der CDU.
Anhörung zu AfD-Verbotsverfahren hat begonnen Im Thüringer Landtag hat die Anhörung zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD begonnen. Geladen sind vor dem Justizausschuss des Landtags in öffentlicher Anhörung neun Personen und Organisationen. Als erster spricht der Anwalt Chan-Jo Ju. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüfen würde, sei auf jeden Fall ein Gewinn „sowohl für die AfD als auch für die Demokratie“, sagte Jun. Denn ein Verbotsverfahren, das sicherlich zwei bis drei Jahre dauern werde, werde die AfD verändern – in welche Richtung sei allerdings nicht klar. Die AfD habe aber die Chance, Abstand zu nehmen von einem Konzept der Remigration, das auf die ethnische Abstammung von Staatsbürgern ziele. Nach dem Konzept des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, den die AfD schon mehrfach empfangen hat, „müsste ich das Land bald verlassen“, sagte Jun, der Sohn südkoreanischer Einwanderer ist. „Denn ich bin nicht hinreichend assimiliert wegen meines Phänotyps“, fügte er hinzu. Die AfD müsse im Zuge eines solchen Verfahrens ihren Anhängern klarmachen, mit welchen Positionen man außerhalb der Partei stehe. Das Verhalten der Anhänger der AfD sei maßgeblich dafür, wie die Verfassungsmäßigkeit der Partei beurteilt werde. Später wird sich auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte äußern, die im Juni ein umfangreiches Gutachten erstellt hat, das ein Verbot der AfD untermauern soll. Am Abend soll der Entertainer Hape Kerkeling angehört werden, den die Linke eingeladen hat. Er hatte im April bei der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Buchenwald eine bewegende Rede über das Schicksal seines Großvaters gehalten, der Jahre in dem KZ als politischer Häftling eingesperrt war. Danach soll auf Einladung der AfD der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sprechen. Maaßen wird seit Januar 2024 vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich des Rechtsextremismus beobachtet, wogegen er klagt.
Buschmann sieht Schwarz-Rot links von der AmpelDer frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gesteht ein, die Politik der Regierung unter Friedrich Merz falsch eingeschätzt zu haben. Im F.A.Z. Einspruch Podcast sagte er am Mittwoch, er hätte sich nicht vorstellen können, dass eine Regierung unter Merz „ökonomisch links von der Ampel“ agiere.Als Beispiele nannte Buschmann die höhere Staatsverschuldung und den Umgang mit den Finanzproblemen im Gesundheitswesen: Statt die Lücken durch Systemreformen zu schließen, würden Beiträge erhöht und Leistungen gekürzt. Das seien klassische etatistische Maßnahmen. Im Nachhinein zu sagen, man hätte das Verhalten der Koalition vorhersehen müssen, bezeichnete er als „müßig“.Buschmann erinnerte daran, dass nach dem Ende der Ampel viele Menschen auf Besserung gehofft hätten. Seiner Einschätzung nach hätten wohl viele – vielleicht 80 Prozent – gedacht, es könne nur besser werden. Diese Hoffnung habe Friedrich Merz ins Kanzleramt getragen. Vermutlich seien manche auch deshalb von der FDP zur CDU gewechselt. „Die Hoffnung ist nicht aufgegangen“, sagte Buschmann.
Internationaler Polizeieinsatz gegen Rechtsrock-SzeneWegen der mutmaßlichen Verbreitung volksverhetzender Nazi-Musik hat die Polizei in mehreren Bundesländern Durchsuchungen durchgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern wurden die Räumlichkeiten von vier Beschuldigten durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern mitteilten. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung zu sein.Die Beschuldigten im Alter von 55, 52, 48 und 43 Jahren würden verdächtigt, sich spätestens 2020 dauerhaft zusammengeschlossen zu haben, „um im organisierten Zusammenwirken eine nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie über die arbeitsteilige Herstellung und den Verkauf von Tonträgern mit volksverhetzenden Musikinhalten zu verbreiten“. Auch in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen gab es den Angaben zufolge Durchsuchungen, die sich gegen acht weitere Beschuldigte richten. Dabei gehe es um Volksverhetzungsdelikte im Zusammenhang mit den Tonträgerproduktionen der mutmaßlich kriminellen Vereinigung.Weitere Durchsuchungen unter anderem in Berlin fanden den Angaben zufolge bei insgesamt zehn nicht tatverdächtigen Menschen aus dem näheren Umfeld der Beschuldigten statt. Auch im europäischen Ausland fanden demnach Durchsuchungen statt, nämlich in Estland, Italien, Polen und in Tschechien. Festnahmen seien nicht geplant. Es gehe darum, bestehende Verdachtsmomente aufzuklären. Unter Leitung des LKA Mecklenburg-Vorpommern seien mehr als 390 Polizeikräfte der beteiligten Bundesländer, des Bundes und der europäischen Nachbarländer im Einsatz.
Jugendlicher wegen mutmaßlicher Anschlagspläne und IS-Unterstützung angeklagtIn Nordrhein-Westfalen ist Anklage gegen einen Sechzehnjährigen wegen mutmaßlicher Anschlagsplanungen und IS-Unterstützung erhoben worden. Dem Beschuldigten werden unter anderem Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Verabredung zu schwerer Brandstiftung vorgeworfen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am Dienstagabend mitteilte. Der Jugendliche soll unter anderem einen Brandanschlag auf eine Kirche in Hamm geplant haben.Laut Anklage stand der Jugendliche aus Hamm von Mai bis Oktober 2024 über einen Messengerdienst mit einem Mitglied der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Kontakt. Dabei soll er erklärt haben, in das IS-Gebiet ausreisen zu wollen, um sich dem sogenannten Dschihad anzuschließen.Zwischen Oktober 2025 und März 2026 soll er sich zudem über mögliche Anschlagsszenarien ausgetauscht und sich zu einem Brandanschlag auf eine Kirche in Hamm bereit erklärt haben. Dazu habe er konkrete Anweisungen zum Ausspähen des Kirchengebäudes erhalten und dieses mit einer Drohne teilweise umgesetzt.Daneben soll er in sozialen Medien Beiträge mit IS-nahen Inhalten verbreitet und zudem versucht haben, einen Hochsitz mit einer Silvesterrakete zur Explosion zu bringen. Laut einem Gutachten war der Jugendliche bei Begehung der vorgeworfenen Taten wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Einsichtsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Er befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf.