FAZ 21.09.2026
15:19 Uhr

Deutsche Bischöfe: Die Rente mit 75 wird zur Ausnahme


Die Altersgrenze für katholische Bischöfe liegt bei 75 Jahren. In Deutschland traten die meisten zuletzt früher zurück. Ist die Altersgrenze zu hoch?

Deutsche Bischöfe: Die Rente mit 75 wird zur Ausnahme

Auf den ersten Blick scheint die katholische Kirche der Rentendebatte in Deutschland weit voraus zu sein. Die Rente mit 75 führte Papst Paul VI. für Diözesanbischöfe schon vor 60 Jahren ein, auf Wunsch des Bischofskollegiums. Damit setzte er das Renteneintrittsalter allerdings nicht herauf, sondern herab: Bischöfe waren bis dahin in der Regel erst mit dem Tod aus dem Amt geschieden. In Deutschland ist der Ruhestand mit 75 Jahren mittlerweile jedoch zur Ausnahme geworden. Von den acht Diözesanbischöfen, die seit Herbst 2022 die Leitung ihres Bistums abgegeben haben, wurden sechs vorzeitig emeritiert, zuletzt Anfang September der Bischof des Bistums Dresden-Meißen, Heinrich Timmerevers. Die Fälle sind im Einzelnen unterschiedlich, haben aber Grundsätzliches gemeinsam: Fünf der zurückgetretenen Bischöfe sahen sich nach eigener Aussage angesichts schwindender Kräfte und wachsender Herausforderungen nicht mehr in der Lage, den Ansprüchen ihres Amtes zu genügen. Manche von ihnen ließen darüber hinaus auch Amtsmüdigkeit erkennen. Einige standen etwa 20 Jahre an der Spitze eines Bistums Gemeinsam ist den zurückgetretenen Bischöfen zudem, dass sie ihr Amt schon seit vielen Jahren bekleidet hatten, vier von ihnen rund 20 Jahre. Er habe in den letzten beiden Jahren festgestellt, „dass die Spannkräfte aufgrund des Alters nachlassen“ und er „zunehmend Zeiten der Regeneration und Erholung brauche, um mich den Herausforderungen in unserem Bistum stellen zu können“, erläuterte Bischof Timmerevers, der zwei Wochen nach seinem 74. Geburtstag zurücktrat. Ähnlich klang die Begründung des Speyerer Bischofs Karl-Heinz Wiesemann, der Mitte August im Alter von nur 66 Jahren aus dem Amt geschieden war. Er habe gemerkt, dass er das Bischofsamt mit den Kräften, die er heute habe, „nicht mehr stemmen“ könne. Wiesemann hatte seine Amtsgeschäfte schon 2021 für einige Monate ruhen lassen und sich in eine psychosomatische Klinik begeben. Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Speyer machte ihm nach eigenen Angaben psychisch schwer zu schaffen. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, der im Juni vergangenen Jahres im Alter von 70 Jahren zurücktrat, äußerte, seine Entscheidung sei „getragen von der Sehnsucht, wieder unmittelbarer für die Menschen da zu sein – als Priester und geistlicher Begleiter, nicht mehr als Entscheidungsträger im Vordergrund“. Der Benediktinermönch und ehemalige Abt des Klosters Plankstetten kündigte an, wieder als „einfacher Pater Georg“ in die Seelsorge zurückkehren zu wollen. Hanke hatte von Anfang an mit dem Bischofsamt gefremdelt. Eröffnet hatte die Reihe der vorzeitigen Rücktritte im Oktober 2022 der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker, der im Alter von 74 Jahren seinen Rücktritt einreichte, einen Monat später folgte der Bamberger Bischof Ludwig Schick im Alter von 73 Jahren. Beide teilten mit, sie wollten einem Jüngeren Platz machen. Bischöfe selbst stellen die Altersgrenze kaum infrage Ein Sonderfall ist der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, der im Januar 2023 im Alter von 73 Jahren sein Amt nach annähernd 28 Jahren aufgab. Er trat vor Erreichen der Altersgrenze zurück, weil er den Rückhalt in seinem Bistum verloren hatte, nachdem ihm eine Missbrauchsstudie Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen vorgehalten hatte. In seiner Begründung verwies jedoch auch Bode auf seine nachlassenden Kräfte als weiteres Motiv. Das Bischofsamt erfordert heute deutlich mehr Kraft als in früheren Jahrzehnten: Bistumsleiter sind vor allem als Krisenmanager gefragt. Missbrauchsskandal, Sparzwänge, Priestermangel, Kirchenaustritte und Laien, die mehr Mitspracherechte verlangen, fordern ihren Tribut. Aber ein Bischof ist kein normaler Arbeitnehmer. In Rente gehen kann er nicht ohne Weiteres. Er ist laut Kirchenrecht „gebeten“, dem Papst mit Vollendung des 75. Lebensjahres seinen Rücktritt anzubieten, und dieser entscheidet dann „nach Abwägung aller Umstände“ darüber, ob er das Angebot annimmt. „Nachdrücklich gebeten“ wird ein Bischof, dies vorzeitig zu tun, wenn er „wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund“ seine Amtsgeschäfte nicht mehr wahrnehmen kann. In vielen Fällen ließen die Päpste die Bischöfe in der Vergangenheit noch ein oder zwei Jahre länger im Amt, bevor sie den Rücktritt annahmen. Bischöfe im Kardinalsrang dürfen bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres im Amt bleiben. Obwohl die Altersgrenze von 75 Jahren offensichtlich viele Bischöfe überfordert, wird sie aus ihren Reihen bisher kaum infrage gestellt. Eine Ausnahme bildet der Würzburger Bischof Franz Jung, der sich 2018 für eine Absenkung der Altersgrenze für Bischöfe aussprach. In katholischen Kreisen in Deutschland haben die gehäuften vorzeitigen Bischofsrücktritte hingegen die Forderung nach einer Absenkung der Altersgrenze oder anderen Modellen einer zeitlichen Begrenzung laut werden lassen. Entscheiden darüber kann jedoch nur der Papst. Leo XIV., der vor seiner Wahl Leiter der vatikanischen Behörde für die Bischöfe war, will die bisherige Regelung offenbar nicht ändern, aber konsequenter handhaben. In einer Ansprache vor den italienischen Bischöfen sagte er im November 2025, es sei gut, die Altersgrenze von 75 Jahren zu respektieren. Kardinälen gestand er in dieser Rede nur noch ein bis zwei Jahre länger im Amt zu. Offen blieb, ob der Papst sich damit auch an Bischöfe wandte, die ihren Rücktritt nicht mit Vollendung des 75. Lebensjahres einreichen. Zwingen kann er sie dazu nicht. Fest steht indes: Auch Leo macht weiter Ausnahmen. So teilte der Erzbischof von Mailand, dem mit rund fünf Millionen Katholiken größten Bistum Europas, jüngst mit, der Papst belasse ihn über die Altersgrenze hinaus ein weiteres Jahr im Amt. Das mutmaßliche Motiv Leos spielt in der deutschen Rentendebatte keine Rolle: mehr Zeit zu haben für die Suche eines Nachfolgers.