FAZ 21.03.2026
10:38 Uhr

Deepfakes: Wer das schärfste Schwert zückt


Digitale Gewalt ist ein Fall für die Justiz. Die muss das Recht aber auch durchsetzen können.

Deepfakes: Wer das schärfste Schwert zückt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Fall Fernandes zum Anlass genommen, um für ihr Digitales Gewaltschutzgesetz zu werben. Noch im Frühjahr soll es kommen. Es ist bei Lichte betrachtet aber gar nicht neu: Schon Hubigs Amtsvorgänger Marco Buschmann ließ Eckpunkte hierzu ausarbeiten. Anders als Buschmann geht Hubig jetzt aber noch einen Schritt weiter und bringt das Strafrecht ins Spiel. Aber ist es wirklich nötig, das schärfste Schwert zu zücken? Es stellt sich, wie immer, wenn der Staat gesetzgeberisch tätig wird, die Frage nach der Lücke: Gibt es sie? Unrechtskern bleibt unberührt Die Antwort ist in diesem Fall zweischneidig. Richtig ist, dass etwa mithilfe von KI generierte Pornos bisher keiner speziellen Strafnorm unterliegen. Richtig ist aber auch, dass schon jetzt zahlreiche Regeln aus dem Strafgesetzbuch, je nach Einzelfall, berührt sein können. Diese Vorschriften, hierzu zählt etwa das Recht am eigenen Bild, erfassen das von Hubig in den Blick genommene Phänomen aber nur unvollständig. Der Unrechtskern bleibt unberührt. Klar ist aber auch: Wer deshalb neues Strafrecht schafft, darf am Vollzug nicht sparen. Auf den Schreibtischen der Staatsanwaltschaften türmen sich landauf, landab schon jetzt mehr als eine Million offene Strafverfahren. Das Strafrecht anwenden müssen die Länder. Ihnen hierfür, wie es im Pakt für den Rechtsstaat vorgesehen ist, einmalig Geld zu überweisen, reicht nicht.