FAZ 21.03.2026
10:48 Uhr

Commercial Courts: Richter müssen wie Kaufleute denken


Spezialgerichte werben um die Gunst von Unternehmen. Über ihren Erfolg entscheiden die Qualität der Urteile und die Zahl der Verfahren. Die Standortpolitik in der Justiz muss dabei zurückstehen.

Commercial Courts: Richter müssen wie Kaufleute denken

Es ist ungewöhnlich, mehrere Vorsitzende Richter von Oberlandesgerichten sowie langjährige Vorsitzende von Kammern für Handelssachen gemeinsam in einem Raum zu haben. Geschehen ist das jüngst auf einer Veranstaltung von Unternehmensjuristen und Vertretern der deutschen Chemieindustrie in Frankfurt. Die Richter aus allen Winkeln der Republik warben dort für eine gemeinsame Sache: ihr Angebot an international aufgestellte Unternehmen, ab sofort komplexe Wirtschaftsverfahren zügig und bei Wunsch auf Englisch vor einem deutschen Zivilgericht führen zu können. Doch im häufigen Schlusssatz ihrer Vorträge „Wir freuen uns, wenn Sie zu uns kommen“, schwang dann mehr der Wettbewerb untereinander mit als eine allgemein gehaltene Einladung. Braucht jedes Land sein „eigenes“ Spezialgericht? Dass sich die deutsche Justiz in einem offenen Wettbewerb befindet, war lange Zeit nicht vorstellbar. Das hat sich mit dem am 1. April 2025 in Kraft getretenen Justizstandort-Stärkungsgesetz geändert. Damit ermächtigte der Gesetzgeber die Bundesländer, an Land- und Oberlandesgerichten spezialisierte Spruchkörper für Wirtschafts- und Handelsstreitigkeiten als sogenannte Commercial Chambers oder Commercial Courts einzurichten. Schon elf von 16 Bundesländern haben davon Gebrauch gemacht. So begrüßenswert der Eifer ist, die Frage, ob Deutschland wirklich so viele unterschiedliche Spezialkammern braucht, wird sich früher stellen, als mancher Justizverwaltung lieb ist. Die Umsetzung ist jedenfalls bemerkenswert: Die Länder haben neue Verfahrensordnungen mit transparenten, vorgelagerten Planungsterminen eingeführt und in moderne IT und Videotechnik investiert. In Celle, Düsseldorf oder Berlin spricht man auf Wunsch der Streitparteien bei Gericht nun Englisch; lediglich die sächsische Justiz hält an Deutsch als Gerichtssprache fest. Die Justiz unternimmt einen großen Schritt auf die Belange der Wirtschaft – und sie entdeckt die Standortpolitik für sich. 60 Verfahren, 840 Millionen Euro Streit – Hessens Zahlen beeindrucken Man tut viel und will das auch nach außen zeigen. So bewertet Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) die Arbeit des Commercial Court und der Commercial Chamber nach knapp einem halben Jahr als „Erfolg“. 60 Fälle mit einem Streitwert von 840 Millionen Euro konnten die Spruchkörper aus Frankfurt im Januar vorweisen. Zu dem Zeitpunkt hatte das Pendant aus Hamburg längst für sich in Anspruch genommen, das „bundesweit erste“ Urteil eines Commercial Courts verkündet zu haben – der Rechtsstreit liegt mittlerweile beim Bundesgerichtshof. Dabei kaschiert der Erfolg einen langfristigen Trend, der den eigentlichen Innovationsdruck erst erklärt. Seit Jahren ist die Zahl der Zivilklagen an Gerichten rückläufig. Kommt es im Mittelstand mit internationalem Geschäft und Großkonzernen zum Streit in Kauf- oder Lieferverträgen, dann entscheiden sie sich für ein privates Schiedsgericht – und damit gegen das fachlich zuständige, staatliche Gericht. Die jüngsten Zahlen der Internationalen Handelskammer Paris (ICC) belegen das. Die Schiedsorganisation, größte Konkurrentin der deutschen Initiative, meldet für 2025 einen Rekord an Schiedsverfahren. Länder müssen ehrlich Bilanz ziehen und Konsolidierung wagen Schon aus Gründen des Wettbewerbs ist es also zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber und die Länder für die Investitionen entschieden haben. Wirtschaftsstreitigkeiten machen an keiner nationalen Grenze der EU halt. Es braucht hierzulande Richter, die Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens und der Unternehmenskulturen verstehen und wie Kaufleute denken können. Deutschland holt damit nach, was andere längst haben: In den Niederlanden ist man beim Aufbau englischsprachiger Handelsgerichte schon um Jahre voraus. Der jetzige Schritt war also überfällig. Ungeachtet dessen sollten die Justizverwaltungen in zeitlichen Abständen auch die Arbeit ihrer Commercial Courts hinterfragen. Stimmt der Ertrag – der Eingang von Klagen, die Gebühreneinnahmen und die Rechtsfortbildung – noch mit dem betriebenen hohen Aufwand überein? Angesichts der schmalen Budgets in den meisten Justizverwaltungen könnte am Ende die unbequeme Wahrheit stehen, dass die tatsächliche Nachfrage aus der Wirtschaft nur eine Hand voll der neuen Spruchkörper wirklich auslastet – und finanziell trägt. Vielleicht hätten sich Bund und Länder vorab an dem Erfolg der deutschen Zivilgerichte in Patentstreitigkeiten orientieren sollen. Mit den lange etablierten Standorten Düsseldorf, München und Mannheim steht Deutschland auch nach der Überleitung der Streitigkeiten um europäische Patente in das einheitliche Patentgericht weiter hoch in der Gunst internationaler Konzerne. Qualität setzt sich durch. Standortdenken allein nicht.