Der Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf gebilligt, der Staatsanwälten bei der Verfolgung von organisierter Steuerhinterziehung wie den illegalen Cum-Ex-Aktiengeschäften einen größeren Spielraum gewährt. Die Änderung zielt darauf ab, schneller an die Beute der am Steuerbetrug beteiligten Personen und Banken zu gelangen. Außerdem soll die Vermögensabschöpfung rückwirkend auch in Fällen noch nicht abgeschlossener Ermittlungen sowie noch nicht verjährter Steuerhinterziehungen möglich sein. „Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Allein bei Cum-Ex ist in der Bundesrepublik Deutschland ein geschätzter Schaden von zehn bis zwölf Milliarden Euro verursacht worden. Das dürfen wir nicht einfach zulassen“, betonte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU), der die Initiative zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in die Länderkammer eingebracht hatte (F.A.Z. vom 23. März). Heinz sprach seinen Dank für die breite Zustimmung auch den Mitgliedern des Rechtsausschusses im Bundestag aus, die dem Gesetzentwurf zuvor ebenfalls grünes Licht gegeben hatten. Leerverkäufer im Fokus Mit der Gesetzesänderung, die nun abschließend vom Bundestag beschlossen werden muss, könnten Ermittler und Steuerfahnder entschiedener gegen am Cum-Ex-Handel beteiligte Aktienhändler, Banken und Leerverkäufer vorgehen. Letztgenannte übernahmen in den Handelsketten eine wichtige Funktion, denn sie reichten nach Absprache Aktien von Dax-Unternehmen rund um den Dividendenstichtag weiter, ohne dass ihnen die Wertpapiere gehörten. So konnten bei den Aktienkreisgeschäften in den Jahren von 2006 bis 2011, die häufig über Gesellschaften im Ausland abgewickelt wurden, deutsche Finanzbehörden bei der Rückerstattung einer nur einmal anrechenbaren Kapitalertragsteuer getäuscht werden. „Sie waren ein integraler Bestandteil dieser Masche“, sagte Björn Fecker (Grüne), Finanzsenator aus Bremen, in seiner Wortmeldung im Bundesrat. Daher sei die nun beschlossene Übergangsfrist auch wichtig, damit eine Gewinnabschöpfung am Ende nicht wegen Verjährung scheitere, so Fecker. Anne Brorhilker, ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin der Staatsanwaltschaft Köln, bezeichnete die Reform als einen wichtigen Schritt, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. „Diesen Fehler zu korrigieren, ist völlig richtig. Wenn solche illegalen Profite der ‚dicken Fische‘ abgeschöpft werden können, wird das Geschäftsmodell Cum-Ex deutlich unattraktiver“, erklärte Brorhilker, die mittlerweile Vorstandsmitglied der Bürgerbewegung Finanzwende ist. Deutlich höhere Gewinne bei Banken als bisher angenommen Aus der hessischen Justiz kam am Freitag noch eine weitere Nachricht. Neuere Erkenntnisse legten nahe, dass bei Leerverkäufern in Cum-Ex-Verfahren deutlich mehr Geld abgeschöpft werden könne als bisher angenommen. „Unsere Strafverfolgungsbehörden gehen derzeit von einem Betrag von mehr als 100 Millionen Euro aus. Das verdeutlicht einmal mehr die Dimension“, sagte Justizminister Heinz. Noch vor wenigen Wochen war in Hessen von 50 Millionen Euro die Rede. Auf Nachfrage bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die federführend für die Cum-Ex- sowie die Cum-Cum-Fälle zuständig ist, heißt es, die damalige Bewertung habe auf Gesprächen mit einzelnen Banken beruht. „Angesichts des hessischen Gesetzentwurfes haben wir die Banken erneut in den Blick genommen. Die nunmehrige Schätzung bezieht deswegen mehr Banken mit ein“, teilte die Anklagebehörde mit. Um „neue Verfahren“ handele es sich aber nicht; vielmehr gehe es um Fälle, in denen keine Perspektive für eine Einziehung bestanden hatte.
