FAZ 06.10.2026
15:13 Uhr

Absage mit Ansage: Mainzer Oktoberfest ist abgeblasen


Rund 50.000 Bier- und Blasmusikliebhaber dürften sich auf das 20. Mainzer Oktoberfest schon gefreut haben. Doch nun wurde die Party kurzfristig abgeblasen.

Absage mit Ansage: Mainzer Oktoberfest ist abgeblasen

Den Imageschaden haben jetzt beide: die Mainzer Messe Gesellschaft (MMG) als Veranstalter, dem es nicht gelungen ist, fristgerecht alle erforderlichen Unterlagen und Gutachten für die geplante Party mit Bier, Hendl und Blasmusik vorzulegen. Aber auch die vor allem für ihre Weinevents bekannte Stadt am Rhein, die dem Ausrichter des vom 8. bis zum 25. Oktober geplanten Festes bis zuletzt viele Brücken gebaut hatte. Die gewünschte Genehmigung zum Feiern musste die Stadt aber letztlich verwehren, weil es für die Festzelt auf dem Messegelände zwischen Hechtsheim und Ebersheim, die bis zu 5000 Besucher fassen kann, immer noch keinen Bauantrag gibt. Außerdem fehlten bis zuletzt notwendige Brandschutz- und Statikgutachten für die „rot-weiße Festhalle“, die seit Jahren überhaupt nur als „Übergangslösung“ geduldet worden war. Das Mainzer Oktoberfest fällt jedenfalls zumindest in diesem Jahr aus. Weil das eingeschaltete Verwaltungsgericht die Bedenken der Stadt offenbar teilt, wurde am Montag ein Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Er wollte sein eigens dafür erst ab- und dann leicht versetzt wieder aufgebautes Bierzelt als „fliegenden Bau“ eingestuft sehen. Dann nämlich hätten für ihn auch diesmal wieder weniger strenge Auflagen gegolten. Beispielsweise beim noch bis zum Wochenende laufenden Frankfurter Oktoberfest gelten diese Voraussetzungen. Wenngleich die schriftliche Begründung des Gerichts noch aussteht, sieht sich das Bauamt aber in seiner Auffassung bestätigt, dass es sich beim Großzelt in Hechtsheim um eine „dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage“ handele, die regelmäßig auf Korrosionsschäden und Verschleiß zu überprüfen sei. Die geplante Nutzung der „Festhalle“ für das Mainzer Oktoberfest wurde deshalb untersagt. Stadt: Keine „Übergangslösung“ mehr Vom Veranstalter, der bereits viele Tickets im Vorverkauf losgeworden sein soll, war am Tag nach der Gerichtsentscheidung nichts zu hören. Auf Anfragen und im Internet gab es nur die knappe Mitteilung des Oktoberfest-Teams, dass man sich „aktuell um Klärung des Sachverhalts“ bemühe, wofür allerdings etwas Geduld benötigt werde. Am Freitag vergangener Woche und auch noch am Montag hatte der Veranstalter, dessen bekanntestes Gesicht der MMG-Geschäftsführer Karl Strack ist, einige Unterlagen nachgereicht. Aus Sicht der Stadt, die ihm nach eigenen Angaben bereits vor elf Monaten schriftlich mitgeteilt hatte, dass es die seit 2018 üblichen „Übergangslösungen für eine temporäre Event-Location“ künftig nicht mehr geben werde, reichten die am Ende eilig vorgelegten Unterlagen etwa zur Standsicherheit und zum Brandschutz jedoch nicht für die Genehmigung. Dabei sei die Stadtspitze um den parteilosen Oberbürgermeister Nino Haase grundsätzlich gewillt gewesen, das Mainzer Oktoberfest, die größte Zusammenkunft von Trachtenträgern in Rheinland-Pfalz, zu ermöglichen, sagte der neue Baudezernent, Ludwig Holle (CDU), bei einer Pressekonferenz am 25. September, die dem Veranstalter den Ernst der Lage wohl noch einmal verdeutlichen sollte. „Die Sicherheit der Gäste muss oberstes Gebot sein“, hatte Holle damals gesagt und dabei mit Blick auf den Brand in einer Kellerbar im schweizerischen Crans-Montana zum Jahreswechsel 2025/26 klargestellt, dass „die Inkaufnahme eines Unglücks mit Verletzten oder gar Toten nicht hinnehmbar“ sei. Bei einem Festzelt, das seit 2010 auf dem Messegelände Wind und Wetter ausgesetzt sei, muss nach Auffassung des Bauamts nachgewiesen werden, dass es immer noch sicher stehe, dass es keine Materialermüdung gebe und etwa bei der Markierung von Fluchtwegen alles auf dem neuesten Stand sei. In sozialen Medien überwiegen denn auch jene Stimmen, die dem Veranstalter die Schuld an der Absage mit Ansage geben. Viele Fragen, etwa wie man sein Eintrittsgeld zurückbekomme, und ob die Musikgruppen, Gastrobetriebe und Kellnerteams entschädigt würden, blieben am Dienstag aber erst einmal unbeantwortet.