FAZ 28.09.2026
15:24 Uhr

75 Jahre BVerfG: Das Bundesverfassungsgericht verteidigt unsere Freiheit


Das Bundesverfassungsgericht hat sich bewährt. Es schützt die Grundrechte und damit die Freiheit aller Deutschen.

75 Jahre BVerfG: Das Bundesverfassungsgericht verteidigt unsere Freiheit

Kaum zu glauben: Es gibt Rechtsstaaten ohne Verfassungsgericht. Und es gibt Verfassungsgerichte, die niemals über Fragen entscheiden, wie sie ständig das deutsche Bundesverfassungsgericht auf dem Tisch hat. Andere Länder, andere Sitten, andere Geschichten. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht denkbar ohne die spezifisch deutsche Erfahrung. Viele Völker haben autoritäre Regime oder Diktaturen kennengelernt. Aber dass eine Bewegung gleichsam durch die demokratischen Institutionen an die Macht marschiert, Staat und Gesellschaft totalitär umkrempelt, Minderheiten unterdrückt oder ermordet, dabei von Industrie und breiten Schichten unterstützt wird, diese Erfahrung von Diktatur, Massenmord und Vernichtungskrieg, die in einem völligen Zusammenbruch endete, die prägt auf besondere Weise. Aus dieser Erfahrung ist das Grundgesetz entstanden. Das Grundgesetz stand in einer langen Tradition und sollte die Freiheit und Einheit Deutschlands vollenden und sicherstellen. Die Bedeutung insbesondere der Grundrechte immer wieder klarzumachen, war und ist eine Herkulesaufgabe, die anfangs auch gegen Teile der Justiz durchgesetzt werden musste. Immer wieder neue Herausforderungen Seither ist die Verfassung immer wieder erfolgreich in die Zeit gestellt worden. Vom technologischen Wandel bis zur Änderung der außenpolitischen Lage und dem gewachsenen Bewusstsein für den – weltweiten – Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mussten Veränderungen berücksichtigt werden. Die jüngsten Herausforderungen sind Chancen und Gefahren der Künstlichen Intelligenz und der Einfluss algorithmengesteuerter Plattformen auf die Demokratie. Es bleibt eine Daueraufgabe für das Gericht in Karlsruhe, sich im Geiste des Grundgesetzes darauf einzurichten. Im Grunde kann alles auf die eine oder andere Art nach Karlsruhe gebracht werden. Das kann auch überfordern. Die Richter haben ein demokratisches Mandat, sind aber nicht die Regierung. Der Grat zwischen Auslegung und Fortentwicklung des Rechts und andererseits Neuschöpfung und Wegweisung, zwischen Wächter und Herrscher, ist schmal. In der Regel hat sich das Gericht als trittsicher erwiesen. Das ist nicht leicht für eine Institution, die mitunter wie ein Götze behandelt wird. Sehr deutsch ist die Erwartung an das Recht, die von Bürgern und Politik gehegt und von Karlsruhe bedient wird. Der Deutsche liebt das Recht und vor allem seine Rechtsschutzversicherung. Und sogar gestandene Politiker wollen am liebsten alles vorab von Karlsruhe geklärt haben. Aber die Bevormundung der Politik ist nicht die Rolle, die die Richter spielen sollen. Das Bundesverfassungsgericht ist der Welt auf meist angenehme Weise entrückt, räumlich wie medial. Hier ist die Welt noch in Ordnung. Und das ist gut so. Denn es geht nicht um Parteipolitik, sondern um deren Grenzen und Gehege. Keine Zeit für Twitterei Die aktiven Richter spielen keine Rolle in Talkshows, keine Rolle in den sozialen Medien, mittlerweile die (Medien-)Währung schlechthin. Nach ihrem Ausscheiden bekommen sie alle ein Bundesverdienstkreuz, worüber man schmunzeln kann, aber immerhin bekommen sie es nicht für ihre Twitterei. Mit dem Ansehen des Gerichts und mit den Erwartungen ist wohl auch die Professorenlastigkeit in Karlsruhe zu erklären. In freier Wahl, aus allen möglichen Gründen werden die Richter gewählt oder eben nicht gewählt – das Bundesverfassungsgericht ist kein wissenschaftliches Kolloquium, auch wenn es manchmal so scheinen mag. Doch das Gute ist: Es gleicht sich alles aus. Das gilt nicht nur im Verfassungsgericht mit seinen 16 Richtern und zwei Senaten. Es gilt auch bisher für das ganze Land. Das ist das Wesen des gewaltenverschränkten freiheitlichen Staats. So wie keine Freiheit grenzen- und rücksichtslos ausgeübt werden kann, so herrscht kein Verfassungsorgan, auch eine frei gewählte Volksvertretung nicht, ohne Achtung der Rechte anderer und der Fundamente der gemeinsamen Ordnung. Das ist aktueller denn je. Jeder Wählerwille ist zu akzeptieren. Aber über der Verfassung steht keine Mehrheit im Parlament, mag sie noch so groß sein. Wer anderes will, müsste das Grundgesetz per Volksabstimmung ablösen. Doch wer tatsächlich den Schutz der Menschenwürde und den Kern der Grundrechte zur Disposition stellt, der stellte sich vor allem gegen die Freiheit. Seine Autorität beruht auf Anerkennung Deren Sicherung ist unter unserer Ordnung Aufgabe aller, zuletzt und autoritativ des Bundesverfassungsgerichts. Seine gern betonte Wächterfunktion darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Wächter keine scharfen Waffen trägt. Kein Gerichtsvollzieher vollstreckt seine Entscheidungen. Seine Autorität beruht darauf, dass es überzeugt und vor allem anerkannt wird. Wüste Beschimpfungen durch andere Gewalten und Medien haben im Lauf der vergangenen 75 Jahre nicht an seiner Akzeptanz gekratzt. Auch ein Blick in die USA zeigt: Selbst Trump hat, bei allen abfälligen Äußerungen über den Supreme Court, sich im Prinzip bisher an dessen Entscheidungen gehalten. Das sollte man gerade in Deutschland aber nicht für selbstverständlich nehmen. Der deutsche Glaube an das Recht ist Schatz und Bürde zugleich. Recht haben und recht bekommen sind nicht dasselbe. Wer wollte bestreiten, dass die Freiheit verteidigt werden muss? Aber auch die Freiheit des anderen? Wer verteidigt sie? Gerade gegen die Mächtigen – nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen (Tech-)Oligarchen aller Art. Diese Aufgabe hängt letztlich am Bundesverfassungsgericht. Ja, es geht auch ohne. Vielleicht auch in Deutschland. Dieses Land hat sich als lernfähig und unglaublich überlebensfähig erwiesen, wenn man den Blick weiter zurückweisen lässt. Es ist wieder aufgestanden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich als lernfähig erwiesen. Es hängt sein Fähnlein nicht in den Wind des Zeitgeistes. Aber es nimmt fundierte Kritik ernst und auf. Es hat gerade auch immer diejenigen Menschen und Vereinigungen geschützt, die von anderen, die von Mächtigen und Mehrheiten als wirr, unmöglich und extremistisch bezeichnet wurden. Die Deutschen sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass da immer noch ein Aufpasser wacht. Auch das ist eine Lehre aus unserer Vergangenheit.