FAZ 08.05.2026
06:32 Uhr

(+) Tipps für den Sommerurlaub: Darf der Urlaub nachträglich teurer werden?


Kerosin ist deutlich teurer geworden. Große Reiseveranstalter beteuern, Kunden für gebuchte Reisen nicht noch mal zur Kasse zu bitten. Aber was gilt rechtlich für Preisänderungen und im Fall von Flugausfällen?

(+) Tipps für den Sommerurlaub: Darf der Urlaub nachträglich teurer werden?

Grundsätzlich ist das für Pauschalreisen, bei denen Flug, Unterkunft und weitere Leistungen im Paket zu einem Gesamtpreis gebucht werden, erlaubt. Das gestatten Bestimmungen der EU-Pauschalreiserichtlinie, die in den Paragraphen 651f und 651g des Bürgerlichen Gesetzbuchs in deutschem Recht umgesetzt sind. Zulässig sind nachträgliche Aufschläge demnach, wenn staatliche Abgaben auf Reiseleistungen wie Steuern, Hafen- oder Flughafengebühren steigen, wenn Wechselkurseffekte Reisen verteuern, und auch, wenn die Beförderung per Flug wegen höherer Treibstoffpreise mehr kostet. Aufschläge sind aber nur möglich, wenn der Reiseveranstalter diese Möglichkeit durch entsprechende Vertragsklauseln ausdrücklich vorsieht.

Weniger Flüge, steigende Ticketpreise, lange Umwege: Der Krieg in Nahost hat weitreichende Folgen für Passagiere und Aktionäre.

19 Banken bieten Zinsen über drei Prozent und mehr für Tagesgeldkonten an. Wo Sparer wie viel bekommen und wann sie lieber aufpassen sollten.

Die neue private Altersvorsorge löst die bisherige Riester-Rente ab. Der Bundesrat hat der Reform zugestimmt. Was ändert sich – und für wen lohnt sich das überhaupt?

Redakteur in der Wirtschaft.